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Angehörigen-Entlastungsgesetz auf Kosten der Kommunen?

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGb) wehrt sich dagegen, dass die Wahlversprechen aus dem Koalitionsvertrag zur Entlastung von Kindern pflegender Angehöriger sowie Eltern von behinderten Kinder auf die Kommunen in Milliardenhöhe abgewälzt werden sollen. So steht es jedenfalls in dem Entwurf des sogenannten Angehörigen-Entlastunggesetzes, das heute das Kabinett auf den Weg gebracht hat.

„Die im Angehörigen-Entlastunggesetz enthaltenen Maßnahmen, nach denen Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem jährlichen Einkommen von 100.000 Euro zum Rückgriff für Pflegekosten herangezogen werden sollen, kommen nur in Betracht, wenn der Bund den entsprechenden Ausgleich für die Kommunen sicherstellt. Gleichzeitig soll die Beschränkung des Unterhaltsrückgriffs auch auf die anderen Leistungen des Sozialhilferechts ausgedehnt werden. Damit würde das Solidaritätsprinzip weitestgehend ausgehöhlt und die Kommunen erneut zu Ausfallbürgen herangezogen werden – Städte und Gemeinden müssten in den nächsten Jahren mit neuen Belastungen in Milliardenhöhe rechnen. Einerseits plant die Bundesregierung zu Recht die hoch verschuldeten Kommunen von ihren Altschulden in Milliardenhöhe zu entlasten, anderseits werden mit einem Federstrich im Gesetz neue Milliarden Belastungen auf den Weg gebracht, um Besserverdiener von eigentlich selbstverständlichen familiären Verpflichtungen zu befreien. Es ist grundsätzlich zumutbar, dass Kinder und Eltern gegenseitig füreinander einstehen. Daran sollte nicht gerüttelt werden,“ kritisiert der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGb) den Entwurf.

Hintergrund:
Mittlerweile beziehen bereits rund 400.000 Personen Sozialhilfeleistungen, da ihr eigenes Einkommen nicht ausreicht, die Pflegekosten abzudecken. Die Kosten, die von den Kommunen zu finanzieren sind belaufen sich schon jetzt auf jährlich 3,8 Mrd. Euro. Dem stehen lediglich 513 Mio. Euro Einnahmen z.B. aus dem Unterhaltsrückgriff gegenüber. Ein Hauptgrund für die steigende Zahl der Leistungsempfänger liegt darin, dass viele Menschen aufgrund von Einschnitten in vorgelagerten sozialen Sicherungssystemen nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt mit Rentenbezügen zu bestreiten. Sollte die geplante Regelung umgesetzt werden, würden rund 90 Prozent der Unterhaltsverpflichteten nicht mehr zum Rückgriff herangezogen werden. Der Bund darf sich hier nicht aus der Verantwortung zurückziehen und die finanziellen Folgen der wachsenden Empfängerzahl im Wesentlichen auf die Kommunen abwälzen.

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