Anke Beilstein: Richter bestätigen jahrzehntelange Forderungen der Kommunen
Als "großen Tag" für die Zukunft der Städte, Gemeinden und Kreise in Rheinland-Pfalz hat die KPV-Landesvorsitzende und kommunalpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Anke Beilstein, das Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zum Kommunalen Finanzausgleich begrüßt. Das Gericht habe die jahrzehntelange Kritik der Kommunen und der CDU-Fraktion am Kommunalen Finanzausgleich der SPD-geführten Landesregierungen bestätigt. Jetzt müssten die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen auf völlig neue Füße gestellt werden, forderte Beilstein.
"Es ist erschreckend, dass es eines jahrelangen Rechtsstreits bedarf, damit die Kommunen in Rheinland-Pfalz die ihnen zustehenden Finanzmittel erhalten. Dieses Urteil ist ein Schlag für die zahlreichen Gesundbeter, wie Herrn Finanzminister Kühl und Herrn Innenminister Lewentz, die immer behauptet haben, dass das Land seine Kommunen ausreichend mit Geld versorgt. Die Verfassungsrichter haben festgestellt, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise im Land eben nicht aufgabengemäß ausgestattet sind. Dies ist auch eine Bankrotterklärung für die Finanzpolitik der SPD-Landesregierung insgesamt: Es ist völlig klar, dass im Hinblick auf das Jahr 2014 auch die Landesfinanzen neu justiert werden müssen", so die KPV-Landesvorsitzende.
Die KPV-Landesvorsitzende verwies darauf, dass insbesondere die KPV und die CDU im Land immer wieder auf eine Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs gedrängt hätten. Zuletzt sei es die CDU gewesen, die eine Enquete-Kommission "Kommunale Finanzen" im rheinland-pfälzischen Landtag initiiert habe, um endlich die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen neu zu regeln.
Gleichzeitig warnte Anke Beilstein davor, das entsprechende Urteil nur auf den Landkreis Neuwied zu beziehen und ansonsten den „Schwarzen Peter" nach Berlin zu schieben.
Fakt ist: "Die Liquiditätskredite der rheinland-pfälzischen Kommunen waren Ende 2010 mit 1.346 Euro/EW weit mehr als doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt und wachsen auch seit Jahren doppelt so schnell an. Die Abweichung zum Durchschnitt der westlichen Flächenländer (607 Euro/EW) beläuft sich auf 739 Euro, was bei einer Einwohnerzahl von vier Millionen einer Differenz von rd. 3.0 Milliarden Euro entspricht. Unterstellt, dass die bundesrechtlichen Regelungen und Vorgaben, beispielsweise in der Sozialgesetzgebung in allen Bundesländern in etwa auf gleichem Niveau umgesetzt werden, spricht alles dafür, dass die oben aufgezeigte Differenz hausgemacht ist. Sie hat ihren Ursprung in der jahrzehntelangen Befrachtung des Kommunalen Finanzausgleichs durch die Landesregierung in Rheinland-Pfalz", sagte Anke Beilstein.
Informationen zum Urteil finden Sie hier: www.mjv.rlp.de
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