Asylpaket II ist weiterer Schritt zur Zuzugsbegrenzung
Der Deutsche Landkreistag hat den gestern bekannt gewordenen Referentenentwurf für ein zweites Asylpaket begrüßt. Dies sei ein weiterer wichtiger Schritt, um die Steuerungsfähigkeit in der Flüchtlingskrise zurückzugewinnen und den Zuzug zu begrenzen.
Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Die Einführung beschleunigter Verfahren vor allem für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten ist zu unterstützen, zumal damit auch Signale ans Ausland gesendet werden. Eine Ausweitung der Residenzpflicht für diese Personen ist insofern folgerichtig, ebenso die Begrenzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz sowie die generelle Beschleunigung von Abschiebungen.“
Herzstück der Regelungen für ein beschleunigtes Asylverfahren sei eine Vorschrift, die in deutlicher Anlehnung an das sog. Flughafenverfahren vorsehe, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über bestimmte Asylanträge innerhalb einer Woche entscheiden soll. „Das ist ein richtiger Ansatz. Nur so kann es gelingen, für Angehörige sicherer Herkunftsländer eine rasche Klärung ihrer Bleibeberechtigung herbeizuführen. Wichtig ist für die Umsetzung vor allem, dass die Strukturen des Bundesamtes entsprechend dafür gerüstet sind.“
Der auch vom Deutschen Landkreistag eingebrachte Vorschlag, beschleunigte Verfahren in Grenznähe durchzuführen, habe sich innerhalb der Großen Koalition nicht durchgesetzt. „Vor diesem Hintergrund ist es daher folgerichtig, die Residenzpflicht auszuweiten. Ein Verstoß gegen die Residenzpflicht hat auch leistungsrechtliche Folgen. Dem Ausländer steht in diesem Fall nur eine Reisebeihilfe zu seinem zugewiesenen Aufenthaltsort zu. Wird das Verfahren wegen des Verstoßes eingestellt, verliert der Betroffene seine Aufenthaltsgestattung und er wird ausreisepflichtig. Das ist konsequent.“
Neben einer beschleunigten Entscheidung über Asylanträge sei es auch wichtig, dass abgelehnte Asylsuchende, die nicht freiwillig ausreisen, schnell und konsequent abgeschoben werden können. „Es ist sehr zu begrüßen, dass der Gesetzentwurf Abschiebungen zulässt, wenn der betroffene Ausländer nicht lebensbedrohlich erkrankt ist und im Zielland ausreichend medizinisch versorgt werden kann. Richtig ist auch, dass die Anforderungen an Atteste, auf deren Grundlage über die einer Abschiebung ggf. entgegenstehenden Erkrankungen entschieden werden muss, präzisiert werden. Zudem soll es einen Pool von Experten geben, die Reisetauglichkeit und Abschiebungsfähigkeit abschließend begutachten können“, so Henneke.
Besonders Augenmerk verdiene schließlich die Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen mit Bleibeperspektive. „Insoweit ist es zwar nachvollziehbar, dass der Bund diese an den Kosten für die Integrationskurse beteiligen möchte. Wichtiger wäre aber, die Teilnahme an den Kursen verpflichtend auszugestalten. Jedenfalls darf die Kostenbeteiligung niemanden an einer Teilnahme hindern“, so Henneke abschließend.
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