Innen

Beschluss 2: Selbstverwaltung und finanzielle Autonomie

Beschluss der Bundesvertreterversammlung auf dem Kongress-kommunal 2011 in Kassel. Die KPV setzt sich seit jeher für mehr kommunalen Gestaltungsfreiraum ein. Hier ist ein historischer Meilenstein der unionsgeführten Bundesregierung gesetzt worden: Als Ergebnis der Gemeindefinanzkommission hat der Bund grundsätzlich anerkannt, dass strukturelle Defizite ganz maßgeblich durch das Aufwachsen der sozialen Leistungen verursacht werden.

Selbstverwaltung und finanzielle Autonomie

Die KPV setzt sich seit jeher für mehr kommunalen Gestaltungsfreiraum ein. Hier ist ein historischer Meilenstein der unionsgeführten Bundesregierung gesetzt worden: Als Ergebnis der Gemeindefinanzkommission hat der Bund grundsätzlich anerkannt, dass strukturelle Defizite ganz maßgeblich durch das Aufwachsen der sozialen Leistungen verursacht werden. Die umfassende Entlastung durch die vollständige Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ein großartiger Erfolg für die Kommunen!

Der erste Schritt ist getan: Die Bundesbeteiligung von derzeit 15 Prozent wurde auf 45 Prozent für das Jahr 2012 angehoben. Für Jahr 2013 werden 75 Prozent übernommen, womit die Aufgabe in die Bundesauftragsverwaltung übergeht. Ab dem Jahr 2014 wird der Bund den Kommunen die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig, also zu 100 Prozent, erstatten. Diese nachhaltige Entlastung muss allerdings auch bei den Kommunen ankommen.

Die KPV fordert die Bundesländer auf, die Entlastung in vollem Umfang 1:1 an die Kommunen weiterzugeben und jeden Versuch zu unterlassen, über Finanzausgleiche, Anrechnungen oder Änderung der Verbundmassen Mittel in die Landeskassen abzuzweigen. Der entsprechende Beschluss des 24. Bundesparteitages der CDU ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Wir fordern die Bundesländer auf, im Internet gemeindescharf die Kosten der Grundsicherung auszuweisen und den Mittelfluss an die Gebietskörperschaften zu belegen.

Darüber hinaus bekräftigt die KPV ihre Forderung, bestehende  Leistungsgesetze des Bundes hinsichtlich ihrer Kostenwirkung bei den Kommunen zu analysieren und zu quantifizieren. Für die vom Bund veranlassten und gesetzlich geregelten Sozialbereiche sind die Ausgaben zu verringern oder durch eine höhere Beteiligung des Bundes die Finanzierung zu sichern. Beispielsweise ist bei der Eingliederungshilfe eine Entlastung erforderlich.

Bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren war die Anschubfinanzierung des Bundes für den bedarfsgerechten Ausbau eine wichtige Unterstützung. Mit der Einführung des individuellen Rechtsanspruchs auf U3-Betreuung muss für die Kommunen jetzt die Konnexität in den Ländern greifen. Alle Länder müssen ihre Pflicht  anerkennen und die notwendigen Mittel bereitstellen. Die KPV fordert die Kommunalen Spitzenverbände auf, dieses jeweils in den Bundesländern grundsätzlich zu klären.

Die Diskussionen und Ergebnisse der letzten Gemeindefinanzkommission zeigen, wie schwierig im konkreten Einzelfall Aufgaben oder Standards zu flexibilisieren oder gar abzubauen sind. Deshalb fordert die KPV die Gesetzgeber auf, immer wieder Öffnungsklauseln einzuführen, die es vor Ort wenigstens ermöglichen, von übertriebenen Standards abzuweichen. Die Kommunalen Spitzenverbände sollten mit entsprechenden Vorschlägen die Inanspruchnahme von Öffnungsklauseln befördern. Die KPV plädiert nachdrücklich für die zeitliche Befristung von Gesetzen und  Verordnungen.

Die Diskussion um die ausufernde Staatsverschuldung im Euroraum und die Komplexität der Zusammenhänge zeigen, dass die Kommunen als Teil der Länder in das grundsätzliche Nettoneuverschuldungsverbot der Länder im Grundgesetz und den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen einzubeziehen sind. Verschiebebahnhöfe zulasten der Kommunen durch Kürzungen des kommunalen Finanzausgleichs unter Berufung auf eine fehlende Leistungsfähigkeit des Landes lehnt die KPV strikt ab. Sie fordert vom Bund und den Ländern eine Diskussion über die Einführung einer kommunalen Schuldenbremse und eine Lösung für die kommunalen Schulden.

Hier finden Sie den Beschluss in der Original-Druckversion

Artikel drucken

Ähnliche Artikel