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Beschluss 4: Auftrag der Kommunalpolitik: Bürger beteiligen

Beschluss der Bundesvertreterversammlung auf dem Kongress-kommunal 2011 in Kassel. Menschen engagieren sich vor Ort in der Kommune. Ehrenamtlich übernehmen Bürgerinnen und Bürger Verantwortung und tragen zum Gelingen unserer repräsentativen Demokratie bei. Sie beteiligen sich bereits an der demokratischen Willensbildung und der Kommunalen Selbstverwaltung. Kommunalpolitiker sind der erste Baustein einer  aktiven Bürgergesellschaft!

Auftrag der Kommunalpolitik: Bürger beteiligen

Menschen engagieren sich vor Ort in der Kommune. Ehrenamtlich übernehmen Bürgerinnen und Bürger Verantwortung und tragen zum Gelingen unserer repräsentativen Demokratie bei. Sie beteiligen sich bereits an der demokratischen Willensbildung und der Kommunalen Selbstverwaltung. Kommunalpolitiker sind der erste Baustein einer  aktiven Bürgergesellschaft!

Die Rahmenbedingungen für das kommunalpolitische Ehrenamt sind enger geworden, Gestaltungsspielräume eingeschränkt und im Zusammenspiel mit direkt gewählten (Ober-) Bürgermeistern und Landräten ist die Wahrnehmbarkeit oft reduziert. Gleichzeitig hat sich der Anspruch hinsichtlich der Kommunikation zwischen Politik und Verwaltung einerseits und den Einwohnern andererseits verändert.

Menschen lassen sich durch Internetforen leichter zum Protest mobilisieren, die Relevanz von objektiver journalistischer Berichterstattung geht erheblich zurück. Gerade bei umstrittenen Projekten der Stadtentwicklung oder dem Umbau von Infrastruktur, beispielsweise im Energie- oder Verkehrsbereich, werden die Grenzen des herkömmlichen Vorgehens, die Grenzen bisheriger Planungsverfahren besonders deutlich.

Bürgerentscheide oder Bürgerbegehren sind heute Ausdruck fehlender Bürgerbeteiligung im Vorfeld und können selten „Positiv-Entscheidungen“ herbeiführen, sehr oft sammeln sie lediglich eine Ablehnungsfront, in der alle Projektgegner aus unterschiedlichen Motiven aktiv sind.

Die KPV fordert deshalb, Bürgerbeteiligung stärker systematisch in die Entscheidungswege von Kommunalpolitik einzubauen. Systematische Bürgerbeteiligung kann die Wissensbasis verbreitern,  Expertengutachten können so den Praxistest bestehen. Rechtzeitige Beteiligung ermöglicht es, Interessenkonflikte sichtbarer zu machen und öffentlich abzuwägen. Professionelle Bürgerbeteiligung kann einen gleichberechtigten moderierten Dialog zwischen den widerstrebenden Interessen herstellen und zu einem Ausgleich führen. Bürgerbeteiligung kann auch diejenigen aktivieren, die als „schweigende Mehrheit“ sonst nicht zu Wort kommen.

Die KPV setzt sich dafür ein, Bürgerbeteiligung als Methode der Politik vor Ort weiter zu entwickeln. Die ehrenamtliche Kommunalpolitik ist mit den notwendigen Instrumenten zu versorgen und von der Kommunalverwaltung bei der Bürgerbeteiligung zu unterstützen. Das Ehrenamt sollte sich entsprechend qualifizieren und die notwendige  organisatorische und finanzielle Unterstützung sichern.

Die direkte Bürgerbeteiligung muss mit der Projektidee und der Diskussion von Alternativen beginnen und kann in unterschiedlichen Formen erfolgen z.B. als Mediation, Schlichtung, Runder Tisch oder Kontrollierter Dialog. Debatten müssen öffentlich geführt und mittels elektronischer Medien zugänglich sein, aber auch aktiv verbreitet werden. Den Medien müsste eine neue Rolle zuwachsen, nämlich die Verantwortung für die „Auslieferung“ der vielfältigen Informationen an die Bürgerinnen und Bürger vor Ort.

Danach muss die Grundsatzentscheidung fallen und das Projekt und seine Alternativen zur Abstimmung gestellt werden. So kann der Gemeinde-/Stadtrat oder Kreistag qualifiziert entscheiden. Nach der Abstimmung müssen die Beschlüsse und deren Realisierung, vor allem wenn dies Jahre dauert, immer wieder in der Öffentlichkeit begründet und erläutert werden. Der Faden zwischen den verantwortlichen Projektträgern und den Bürgerinnen und Bürgern darf nicht reißen.

Dazu gehören insbesondere die frühzeitige Offenlegung und die aktive Bekanntmachung aller relevanten Daten, Erkenntnisse und der Fortgang des Verfahrens via Internet. Nach getroffener Projektentscheidung muss die Finanzierung und Realisierung zügig erfolgen.Darüber hinaus fordert die KPV, die institutionellen Planungsverfahren zu straffen und die Projekte durch ein Kommunikationsmanagement vom Tag der Idee bis zur Inbetriebnahme der Infrastruktur zu begleiten. Das vorhandene Bau- und Planungsrecht ist auf weitere Vereinfachungen und bessere Mitgestaltungselemente hin zu überprüfen.

Hier finden Sie den Beschluss in der Original-Druckversion

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