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Beschluss 5: Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts

Beschluss der Bundesvertreterversammlung auf dem Kongress-kommunal 2011 in Kassel. Die KPV begrüßt die Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und insbesondere, dass das Einvernehmen mit dem kommunalen Bereich hergestellt werden konnte. Jetzt gibt es klare Definitionen, unter welchen Voraussetzungen gewerbliche Abfallsammlungen zuge lassen werden können, ohne die Verantwortung der Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorger zu gefährden.

Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts –
Kommunale Verantwortung beibehalten und Gebührenanstiege verhindern!

Die KPV begrüßt die Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und insbesondere, dass das Einvernehmen mit dem kommunalen Bereich hergestellt werden konnte. Jetzt gibt es klare Definitionen, unter welchen Voraussetzungen gewerbliche Abfallsammlungen zuge lassen werden können, ohne die Verantwortung der Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorger zu gefährden.

Die KPV fordert die Bundesländer auf, im Bundesrat dem Gesetz zuzustimmen, damit für die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für von ihnen beauftragte Dritte größere Rechtssicherheit hergestellt wird.

In der Neufassung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes wurde im Gesetz eine Verordnungsermächtigung für die Einführung einer „einheitlichen Wertstofftonne oder einer einheitlichen Wertstofferfassung in vergleichbarer Qualität“, mit der Verpackungsabfälle und stoffgleiche Nicht-Verpackungsabfälle erfasst werden sollen, geschaffen. Die konkreten rechtlichen Regelungen diesbezüglich sollen erst nach Erlass des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorgenommen werden.

Die KPV begrüßt, dass die Koalition in einem Entschließungsantrag im Bundestag zugesagt hat, dass die Regelungen zur Wertstofftonne oder vergleichbarer Erfassung in einem eigenständigen Gesetz erfolgen  sollen. Die KPV fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, auch die Entscheidung über kommunale oder private Trägerschaften im Einvernehmen mit den Kommunen zu treffen.

Hier finden Sie den Beschluss als Original-Druckversion

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