Innenkongress

Beschluss: Heimat neu denken

Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) hat auf ihrer Bundesvertreterversammlung am 12. November 2016 in Bielefeld den Beschluss „Heimat neu denken“ verabschiedet.

Beschluss der Bundesvertreterversammlung am 12. November 2016

Heimat neu denken
Eckpunkte für mehr Sicherheit, Geborgenheit, Zusammenhalt und Perspektive

In einer Welt, die enger zusammenrückt, sind Veränderungen sichtbarer und haben direkte Auswirkungen auf die Menschen auch bei uns. Die Verunsicherung und die Ängste vieler Menschen nehmen wir ernst und wollen mehr Orientierung und Halt geben.

Unsere Antwort auf Globalisierung sind starke Kommunen. Sie machen Deutschland stark. Unsere Antwort auf Globalisierung ist Heimat. Sie macht die Menschen stark. Heimat schafft Sicherheit, Geborgenheit, Zusammenhalt und Perspektive.

„Sicherheit“ umfasst alle Lebensbereiche. Wir wollen sicher leben, wohnen, arbeiten, lernen. Unser Sozialstaat, unsere soziale Marktwirtschaft und unser Rechtsstaat schaffen hervorragende Rahmenbedingungen für ein Leben in Wohlstand und Sicherheit.

Klar ist dabei für uns als Kommunale der Union, dass in unserer pluralistischen, offenen und freien Gesellschaft der Staat nicht alle Lebensrisiken tragen und absichern kann. Jeder ist zunächst einmal für sich selber und seine Familie und seine Mitmenschen verantwortlich.

Aber die Wahrnehmung der Menschen, ob es ihnen gut geht und wie sie sich fühlen, wird immer mehr beeinflusst durch exemplarische Erfahrungen und öffentliche Berichterstattung. Politischer Populismus stilisiert einzelne Ereignisse zu Trends, Szenarien und kollektiver Hysterie. Tabubrüche werden zelebriert und ernsthafte sachliche Auseinandersetzungen stigmatisiert. Oft überwiegen in den Medien und sozialen Netzwerken Meinungen statt Informationen und Empörung statt sachlicher Analyse.

Jetzt ist es wichtig, vor Ort den Menschen zu zeigen, dass unsere Kommunen und die staatlichen Ebenen funktionieren und Deutschland und die Europäische Union Sicherheit, Stabilität, Wohlstand und Perspektive garantieren.

Die Kommunen haben bewiesen, dass sie die Probleme vor Ort lösen: In der Finanz- und Wirtschaftskrise haben die Kommunen aufgrund der Konjunkturpakete des Bundes schnell und nachhaltig investiert und für die notwendigen konjunkturellen Impulse gesorgt. Bei Katastrophen, Hochwasser, Unfällen ist auf die Kommunen Verlass. Beim Flüchtlingszu-strom ist in den Kommunen angepackt worden und Integration wird nur vor Ort gelingen.

Die Bürgerinnen und Bürger vertrauen bei der Ver- und Entsorgung in erster Linie den Kommunen und ihren Unternehmen. Kommunen, ihre Stadtwerke und kommunale Unternehmen sind die Garanten für eine zuverlässige Ver- und Entsorgung in Deutschland und für den hohen Standard der Leistungen der Daseinsvorsorge. Energiewende, Kreislaufwirtschaft, Trinkwasserversorgung und Abwasseraufbereitung, öffentlicher Personennahverkehr funktionieren nur mit einer starken Kommunalwirtschaft.

Kommunale Investitionen schaffen Zukunft und Wohlstand. Sparkassen und Volksbanken sichern die Versorgung mit Finanzdienstleistungen vor Ort und sind die entscheidenden Kreditgeber für den Mittelstand.

Ob sich Menschen vor Ort wohlfühlen und in einer globalisierten Welt in den Gemeinden und Nachbarschaften Heimat finden, hat viel mit Wohlstand, sozialer Absicherung und dem Zusammenhalt der Menschen zu tun. Bildungs- und Betreuungsangebote, Kultur- und Sozialeinrichtungen, Vereine  und Nachbarschaftsnetzwerke aber auch arbeitnehmer- und familienfreundliche Unternehmen machen vor Ort die Lebensbedingungen aus. Staat und Kommune, kommunale Ordnungsdienste, Polizei und Justiz müssen ihre Aufgabe erfüllen, geltendes Recht und gültige Regeln durchzusetzen.

Kommunale  Selbstverwaltung braucht dafür eigene Einnahmequellen, größere Anteile am bestehenden Steueraufkommen und mehr Gestaltungsfreiraum. Bei der Daseinsvorsorge muss die kommunale Hoheit gestärkt werden. Kommunale Selbstverwaltung soll selbst den notwendigen Leistungsrahmen bestimmen und über eine möglichst effiziente Leistungserbringung entscheiden. Nur so gelingt Heimat.

Es kommt auf die Kommunen an:

  1. Grundsätzlich gehört notwendige Infrastruktur für uns in öffentliche Hände; kritische Infrastruktur erst recht. Dabei können Infrastruktur und Betrieb getrennt sein. Öffentlich rechtliche Ausschreibungen sichern Wettbewerb und Qualität. Infrastruktur muss langfristig erhalten, bedarfsgerecht angepasst und ausgebaut werden. Notwendige Infrastruktur ist kein beliebiges Wirtschaftsgut und darf den demokratisch legitimierten Verfügungsbereich nicht verlassen.
  2. Zur Überwindung des Investitionsstaus in der Infrastruktur kann eine Infrastrukturgesellschaft in öffentlicher Hand erhebliche finanzielle Mittel von institutionellen Anlegern und der öffentlichen Hand mobilisieren, ohne dass Privatisierungen notwendig wären. Wir brauchen langfristig sichere Rahmenbedingungen, die die Investitionsnotwendigkeit anerkennen und die Investitionsfähigkeit fördern. Die Entwertung kommunalen Vermögens muss verhindert werden.
  3. Wenn unser Land auch in Zukunft wettbewerbsfähig sein soll, brauchen wir auch neue Infrastruktur. Um beim Breitbandausbau mit Glasfaser schneller voranzukommen, sind die von Gemeinden und Landkreisen initiierten Breitbandprojekte wichtig und werden finanziell gefördert. Gerade im ländlichen Raum, wo sich der Breitbandausbau wirtschaftlich noch nicht lohnt, brauchen wir deutliche Anreize zum Ausbau der Glasfaserinfrastruktur. Beim zukünftigen Verkehrswegebau müssen gleichzeitig intelligente Netze und Verknüpfungen geplant und erstellt werden. Glasfasernetze sind sozusagen die Trinkwasserleitungen von morgen und wir wollen sie flächendeckend.
  4. In unserer zunehmend digitalisierten Gesellschaft ist die zuverlässige Versorgung mit Strom von zentraler Bedeutung. Die Übertragungs- und Verteilnetze müssen umgebaut und Energieerzeugung und -verbrauch intelligenter gesteuert werden. Verbraucher erwarten gleichzeitig erschwingliche Preise. Kommunen, kommunale Unternehmen und Stadtwerke übernehmen zentrale Aufgaben. Die bisherigen Instrumente der Anreizregulierung und Steuerung müssen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft werden. Der Regulierungsrahmen muss Investitionen in den Aus- und Umbau fördern, Verschlechterungen der Investitionsfähigkeit und unnötigen Risikoaufschlägen erteilen wir eine Absage. Hier gilt: Diese kritische Infrastruktur gehört in öffentliche Hände.
  5. Die Digitalisierung erfordert sichere Datenspeicher und sicheren Datenaustausch. Die Digitalisierung der Verwaltung muss weiter entwickelt werden. Unser Ziel muss es sein, dass Bürgerinnen und Bürger jeden Kontakt mit der öffentlichen Hand online erledigen können. Voraussetzung dafür ist ein einheitliches zentrales Melderegister und ein einheitliches Onlineportal mit sicheren Registrierungs-verfahren insbesondere unter Verwendung des Personalausweises mit elektro-nischem Identitätsausweis.
  6. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, unabhängig von ihrem Wohnort, medizi-nische und ggf. pflegerische Leistungen. Haus- und Fachärzte, Notfallversorgung und ein leistungsfähiges Krankenhaus müssen erreichbar bleiben. Medizinische Versorgungszentren auch in kommunaler Hand und der Ausbau der „Telemedizin“ ergänzen die medizinische Infrastruktur. Als ein Baustein des öffentlichen Gesundheitswesens im ländlichen Raum stärkt beispielsweise das Modell der Gemeindeschwester bzw. des Gemeindepflegers die Betreuung von Patienten in deren Wohnungen. Dies schafft mehr medizinische Versorgungssicherheit vor Ort.
  7. Der Katastrophenschutz, die Unfallversorgung und die Notdienste funktionieren im Zusammenwirken von Staat, Kommunen und tausenden ehrenamtlichen Helfern vor Ort. Feuerwehren, Technisches Hilfswerk, Rettungsdienste und freie Träger sind auf das langfristige und stetige Engagement der Menschen vor Ort angewiesen. Bürgerschaftliches Engagement macht uns reich. Wichtig ist, dass das breit vorhandene ehrenamtliche Engagement aufgegriffen, koordiniert und unterstützt wird. Ehrenamtsbörsen und Freiwilligenagenturen sind gute Beispiele, um Angebot und Nachfrage zusammenzubringen. Ehrenamt muss angemessen gewürdigt werden durch Arbeitgeber und die Kommunen, aber auch finanziell durch Aufwandsentschädigungen, im  Steuerrecht und in der Sozialversicherung.
  8. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten über unseren gut funktionierenden Notruf hinaus bei der Polizei verlässliche Ansprechpartner vor Ort. Wir wollen eine sichtbare Präsenz der Polizei auch in der Fläche und im ländlichen Raum – und das rund um die Uhr. Polizeistationen vor Ort stärken das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Die Ausstattung der Polizei muss modern und zeitgemäß sein.
  9. Zu den vielen bestehenden kommunalen Präventionsnetzwerken müssen neue Sicherheitspartnerschaften aufgebaut und mit den Ländern und dem Bund besser vernetzt werden. Sicherheitsrelevante Erkenntnisse müssen besser zwischen den Ebenen und Institutionen geteilt werden. Wir schlagen vor, dass sich dort, wo sich ein Bedarf ergibt, alle Akteure vor Ort und die Sicherheitsbehörden regelmäßig zusammensetzen und nicht nur die Möglichkeiten der Prävention, sondern auch Maßnahmen des besseren Vollzugs erörtern. Diese neuen Sicherheits- und Präventionszentren sind eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Sicherheitspartnerschaften von Polizei und Kommunen. Es fehlt nicht an Regeln, sie müssen nur besser durchgesetzt werden.
  10. Die Umsetzung des geltenden Rechts muss konsequenter, schneller und spürbarer vollzogen werden. Die Durchsetzungsstärke des Staates im Steuer- oder Verkehrswesen wollen wir auch in den Bereichen der Einbruchs- und Eigentumskriminalität wieder sichtbarer machen. Überführte Einbrecher und Diebe werden in geordneten Verfahren und bei Zulassung der Öffentlichkeit verurteilt; dies muss in schnelleren Verfahren, mit mehr Aufmerksamkeit und medialer Berichterstattung erfolgen. Dies gilt auch für Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit. Die Strafe muss der Tat auf dem Fuße sichtbar folgen.
  11. Die Menschen wollen in einer sauberen Gemeinde, einem sauberen Stadtteil sicher leben. Im Rahmen des allgemeinen Ordnungsrechts kann Verwahrlosung und „Angst-Räumen“ entgegengewirkt werden. Wir wollen die Vermüllung, mangelhafte Beleuchtung, verschmutzte und zerstörte Grünanlagen und Gehwege, Sachbeschädigungen, Fassadenschmierereien und den Verfall von Immobilien nicht hinnehmen. Kommunale Ordnungsdienste können nah bei den Menschen sichtbare und kompetente Ansprechpartner sein. Kommunale Ordnungsdienste können beispielweise von Parkraumbewirtschaftung entlastet werden und sich mehr um die Aspekte des sicheren Zusammenlebens kümmern. Hier benötigen Kommunen mehr qualifiziertes Personal, angemessene Ausrüstung, Uniformen, den Einsatz moderner Kommunikationsinstrumente und den notwendigen rechtlichen Rahmen und die finanzielle Ausstattung von den Ländern.
  12. Beleuchtungskonzepte, Videoüberwachung, Aufenthaltsregeln und die Präsenz von Ordnungskräften wirken auf potentielle Täter abschreckend, präventiv und tragen zur Aufklärung bei. Dies wollen wir ausweiten und gemeinsam mit Anwohnern und Eigentümern die Möglichkeiten der Prävention für mehr Sicherheit noch besser nutzen.
  13. An Orten, wo die Menschen sich kennen, geben sie mehr aufeinander Acht und Alltagskriminelle haben weniger Chancen. Wir wollen Nachbarschaften stärken und durch die Stadt- und Regionalentwicklung besser fördern. Neue Nachbarschaftsprojekte müssen entstehen, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Kirchen, caritative Einrichtungen, Vereine und insbesondere Sportvereine können die Menschen wieder näher zueinander bringen und den Zusammenhalt stärken.
  14. Wohnen ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Dabei gilt: Wohnraum muss bezahlbar bleiben, aber nicht jeder wird zum günstigen Preis in gefragtesten Wohnlagen leben können. Es kann nicht allein Aufgabe der Kommunen sein, über eigene Wohnungsbaugesellschaften bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Hier sind alle Akteure der Wohnungswirtschaft gefordert. Wir brauchen steuerliche Anreize, erhöhte Abschreibungen für den Wohnungsbau, Anreize zur Baulandmobilisierung, eine neue Eigenheimförderung und eine Reduzierung von Vorgaben und Standards zur Senkung von Baukosten.
  15. Die sichere Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und der zugelassenen privaten Personenbeförderung ist ein wichtiger Baustein für ein sicheres Leben in Stadt und Land. Die Bundespolizei sichert erfolgreich an Bahnhöfen, private Sicherheitsdienste im ÖPNV. Die kommunalen Verkehrsbetriebe unternehmen große Anstrengungen bei der Gestaltung von Fahrzeugen, Haltestellen und Bahnhöfen und der Umsetzung ihrer Sicherheitskonzepte.
  16. Für das individuelle Sicherheitsempfinden spielt auch die Verkehrssicherheit auf der Straße eine Rolle. Der Ausbau von Fahrradwegen, speziellen Fahrradstraßen und die Einrichtung von geschwindigkeitsbegrenzenden Zonen sind wichtige Maßnahmen, die vor Ort entschieden werden können. Der Ansatz des Bundes, Kommunen die Einrichtung von Tempo 30-Zonen vor Kindergärten, Schulen und Pflegeeinrichtungen zu erleichtern, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist den Kommunen darüber hinaus die Möglichkeit einzuräumen, anlass- bzw. ortsbezogen eigene Geschwindigkeits-begrenzungen umzusetzen, ohne dass Bund oder Land als Baulastträger der jeweiligen Straße hinzuzuziehen sind. So kann die gesamte Verkehrsberuhigung tatsächlich in kommunale Verantwortung gegeben werden.
  17. Unsere Umwelt ist wieder von hoher Qualität. Unsere Gewässer laden vielerorts wieder zum Baden ein. Boden- und Naturschutz zeigen Wirkung. Verbraucher, Landwirtschaft und Produzenten müssen nach dem Vorsorge- und Verursacherprinzip weiter dazu beitragen, dass unsere knappen natürlichen Ressourcen geschont und für nachkommende Generationen erhalten werden.
  18. Geborgenheit beginnt zu Hause. Eltern stehen in der Pflicht und müssen sich ggf. Unterstützung holen; Nachbarn und Bekannte, Erzieher und Lehrer dürfen nicht wegschauen, wenn Kinder und Jugendliche sich radikalisieren oder in kriminelle Kreise geraten. Bildung, insbesondere politische Bildung, hat bei allen Beteiligten eine zentrale Aufgabe. Auch deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Bildungsangebote flächendeckend und differenziert angeboten werden. Gerade im Hinblick auf die demografische Entwicklung in Teilen unseres Landes ist eine gute Bildungsinfrastruktur von hoher Bedeutung. Über frühe Hilfen und sog. niederschwellige Angebote, auch für Mütter und Väter, soll ein Abdriften von Kinder und Jugendlichen frühzeitig erkannt und verhindert werden.
  19. Die Kinder- und Jugendhilfe muss rechtzeitig mit einer frühen Familienförderung beginnen, um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche in Situationen geraten, aus denen sie nur mit erheblich größerem Aufwand wieder heraus kommen. Neben Beratungen von Familien sind Nachmittagsbetreuung und Ferienangebote elementarer Bestandteil einer Kinder- und Jugendhilfe. Dabei ist klar, dass vor allem im ländlichen Raum nicht in jedem kleinen Dorf eigene Einrichtungen und Angebote vorgehalten werden können. Umso wichtiger ist es, dort die Kinder- und Jugendhilfe mit Angeboten zur Steigerung der Mobilität zu verknüpfen.
  20. Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter schaffen es seit Jahren nicht, über 1 Mio. Arbeitssuchenden eine Beschäftigung zu vermitteln. Mit dem Zuzug von Geflüchteten hat die Anzahl der Betroffenen stark zugenommen. Wir lassen diese Menschen und ihre Familien nicht im Stich. Wir müssen aber mehr dafür tun, dass Kinder in Familien aufwachsen, in denen sie die Erwerbsarbeit der Eltern erleben. Sinnvolle Beschäftigung, geregelter Tagesablauf und die Sorge für den eigenen Unterhalt sind wichtige Faktoren, um sich in der Gesellschaft dazugehörig zu fühlen und eine persönliche Perspektive zu entwickeln. Deshalb müssen vor Ort neue gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Kommunale Beschäftigungsgesellschaften müssen die zunächst arbeitsmarktfernen Leistungsempfänger auffangen. Wer Leistungsempfänger ist, kann andere hilfebedürftige Menschen unterstützen, sich bei der Pflege des öffentlichen Raums nützlich machen oder eine andere Aufgabe im Interesse der Gemeinschaft übernehmen. Ziel muss es sein, durch Stabilisierung und Qualifizierung eine Beschäftigung auf Mindestlohnniveau zu erreichen.
  21. Wir wollen ein respektvolles Zusammenleben und die gegenseitige Achtung der Religionen. Wir wollen den Diskurs über Religion und die Selbstreflektion fördern. Alle Religionen und Glaubensgruppen müssen sich selbstverständlich dem Rechtsstaat unterordnen, zum Gewaltmonopol unseres Staates und zur freiheitlichen Grundordnung aktiv bekennen. Das ist die Voraussetzung für ein funktionierendes Zusammenleben und die gewünschte Wahrnehmung von Aufgaben in der Wohlfahrtspflege vor Ort (Kinderbetreuung, Schule, Seelsorge, Pflege).
  22. Bildung von Anfang an ist der beste Schutz gegen Armut, sozialen Abstieg und Radikalisierung. In unseren Gemeinden, Städten und Landkreisen werden mit frühkindlicher Bildung und Erziehung die Grundlagen gelegt. Die Kommunen müssen geeignete und zukunftsfähige Räume des Lernens schaffen. Durch Weiterbildungsangebote und Initiativen zu mehr Ausbildung werden neue Chancen eröffnet. Die gesellschaftlichen Entwicklungen, die stark veränderten Familienbilder und insbesondere die Lebens- und Aufwachsbedingungen unserer Kinder und Jugendlichen erfordern verbindlichere Bildungsstrukturen vor Ort mit starken kommunalen Bildungslandschaften. Beschluss_Heimat
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