Beschluss kommunal 2009: Auf Bildung kommt es an!
Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) hat sich auf ihrem Kongress-kommunal am 20./21. November 2009 in der Rheingoldhalle in Mainz dem Thema Bildung gewidmet.
Bildung findet in den Kommunen statt und die Kommunen müssenmit den Folgen verpasster Bidungschancen umgehen. Daher ist es höchste Zeit, Partnerschaften zwischen den Länern und Kommunen zu entwicklen, damit all jenen Kindern Aufmerksamkeit geschenkt wird, die drohen verloren zu gehen. Daraus resulitiert auch unsere Forderung: Die Kommunen müssen am Bildungsgipfel beteiligt werden!
Wie die zukünftige Ausgestaltung funktionierender Bildungspartnerschaften aussehen könnte, welches Potential die KPV in den Kommunen sieht, steht in unserem in Mainz beschlossenen Leitantrag „Auf Bildung kommt es an! Kommunen als starke Partner“.
Beschluss: Auf Bildung kommt es an! Kommunen als starke Partner
Bildung ist der Schlüssel zum Erfolg! Mit dieser Grundpositionierung hat die unionsgeführte Bundesregierung in diesem Jahr einen bundesweiten Bildungsgipfel durchgeführt und einen umfassenden Bericht zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung vorgelegt. Bedeutsam in dieser Legislaturperiode war auch die von BMBF mitfinanzierte Unesco Weltkonferenz „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ im April 2009 in Bonn. Der deutsche Bildungsgipfel hat gezeigt – Bildung hat Priorität – bundesweit; die Unesco Weltkonferenz hat gezeigt – Bildung hat Priorität – weltweit!
Bildung wird national und international konzipiert und beschrieben. Adressaten sind die Menschen vor Ort in den Kommunen. Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) will deshalb die kommunalpolitischen Bildungsanforderungen formulieren.
Die KPV setzt sich dafür ein, dass die Kommunen vor Ort gestärkt aus der Wirtschafts- und Finanzkrise hervorgehen! Deshalb sind die Investitionen in Bildung, Qualifizierung und Forschung die richtigen Impulse für Wachstum und Wohlstand in Deutschland. Ein modernes und funktionierendes Bildungswesen ist von zentraler Bedeutung für die örtliche Struktur und Wirtschaftsentwicklung. Bildung ist Aufgabe kommunaler Daseinsvorsorge und muss zur Teilhabe am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Leben führen.
In unseren Gemeinden, Städten und Landkreisen werden mit frühkindlicher Bildung und Erziehung die Grundlagen gelegt. Sie müssen geeignete und zukunftsfähige Räume des Lernens schaffen. Durch Weiterbildungsangebote und Initiativen zu mehr Ausbildung werden neue Chancen eröffnet.
Mit den Folgen verpasster Bildungschancen müssen die Kommunen umgehen. Die Antworten können in Zukunft nicht nur sozialpolitischer Natur sein. Die Kommunen wollen präventiv vorbeugen, sich einmischen und mehr Verantwortung für das Bildungswesen übernehmen.
Die in dem Bereich Bildung getätigten Investitionen behalten, wie andere Investitionen in der Volkswirtschaft, keineswegs uneingeschränkt ihren Wert. Infrastruktur nutzt sich ab – Wissen veraltet – Kompetenzen weichen auf – Ausbildung und Qualifizierung ohne Anwendungschance verpuffen.
Die KPV setzt sich dafür ein, die Lehren aus den internationalen Vergleichsstudien und den Befunden zur Demografie, Migration und Segregation zu ziehen. Die Antwort heißt für uns nicht mehr Zentralismus, mehr Bürokratie und weniger Selbstverantwortung. Richtige Antwort heißt: Kommunale Verantwortung, im Rahmen der Bedingungen strengster und tatsächlicher Konnexität unter Beachtung der fachlichen Verantwortung kommunaler Institutionen und insbesondere der erzieherischen Verantwortung der Eltern. So wird mehr Teilhabe und Qualität realisiert.
Wie können die handelnden Ebenen, Institutionen und Akteure vor Ort besser zusammenarbeiten? Wie gelingt es, mehr Entscheidungen vor Ort zu treffen? Wie muss Bildung in Zukunft organisiert werden? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein ganzheitliches Konzept von Bildung in der Region zu erarbeiten und umzusetzen?
Bildung umfassend betrachtet konzentriert sich nicht ausschließlich auf den Schulbereich. Bildung umfassend betrachtet bezieht insbesondere die frühkindliche Bildung, den Übergang von Schule zum Beruf – Ausbildung – aber auch Familienbildung und Erwachsenenbildung bis ins Seniorenalter ein.
Gerade die bildungspolitische Debatte für den frühkindlichen Bereich hat in den letzten Jahren zu einer deutlichen Qualitätssteigerung dieses wichtigen gesellschaftspolitischen Feldes geführt. Der frühkindliche Bereich bezieht jetzt neben der Betreuung ebenso die Felder Bildung und Erziehung ein. Der Dreiklang von Bildung, Erziehung und Betreuung in der frühkindlichen Entwicklung muss als Qualitätsanspruch konsequent umgesetzt werden können.
Wenn unser Bildungssystem fit für die Zukunft gemacht werden soll, dann reichen Leistungsverdichtungen, Lehrerzahlerhöhungen und „schlaue“ Bildungskonzepte alleine nicht aus! Die demografischen Entwicklungen, die stark veränderten Familienbilder und insbesondere die Lebens- und Aufwachsbedingungen unserer Kinder und Jugendlichen erfordern neue kommunale Bildungsprogramme und verbindlichere Strukturen vor Ort.
Bildung im umfassenden Sinn verstanden bedeutet:
Lebensbegleitendes Lernen, ganzheitlicher Entwicklungsprozess, Erweiterung der geistigen, kulturellen und lebenspraktischen Fähigkeiten, Erweiterung der personalen und sozialen Kompetenzen und Erwerb von formellem Wissen aber auch Erwerb von verwertbaren Abschlüssen.
Die KPV fordert und unterstützt Bildung kommunal zu verankern:
Bildungsanker für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche brauchen Teilhabe und Entfaltungschancen in den kommunalen Bildungsinstitutionen, qualifizierte und anerkannte Bildungsnachweise, frühzeitige Förderung von Begabungen und Leistungsanreize, die Verbesserung der Qualität der Vermittlung von Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten ebenso Prävention aber auch Sanktionen bei Leistungsverweigerung. Kinder und Jugendliche sollen auch Freude am Lernen und in den Bildungseinrichtungen haben können.
Bildungsanker für Eltern und Erziehungsberichtigte
Eltern und Erziehungsberechtigte erwarten die weitere Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, konkrete und aktive Unterstützungs- und Hilfsangebote für Familien um diese bei der individuellen Förderung ihrer Kinder zu stärken sowie das partnerschaftliche Zusammenwirken von Bildungsinstitutionen und Elternhaus.
Bildungsanker für die Bürgerinnen und Bürger
Grundsätzlich gilt es bedarfs- und nachfrageorientierte Bildungsangebote als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge zu schaffen und vorzuhalten, die Inanspruchnahme von Bildungsangeboten zu verbessern und bürgerorientierte Service- und Beratungsqualität in kommunaler Hand zu entwickeln. Auch die bisherigen Angebote der Weiterbildung können in diesem Sinne weiterentwickelt werden.
Subsidiarität verwirklichen
Dem Bildungswesen in Deutschland muss es durch die Koordinierung über die Kultusministerkonferenz in Zukunft noch besser gelingen, das notwendige Maß an Einheitlichkeit und damit die Voraussetzungen für die notwendige Mobilität der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Die Länder haben verbindliche Bildungsstandards, Vergleichsarbeiten und Bildungsmonitoren auf den Weg gebracht.
Als Ergebnis der Föderalismusreform I. wurde die Bildung dem Hoheitsbereich der Länder klar zugeordnet. Die Bürgerinnen und Bürger können eindeutig erkennen, wer für erfolgreiche oder fehlerhafte Bildungspolitik verantwortlich ist und dementsprechend ihre Wahlentscheidungen treffen. Der Wettbewerb um das beste Bildungssystem muss die Landesparlamente und Landesregierungen anspornen zu diskutieren, wie erfolgreich vor Ort zum Wohle der Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Weiterbildungswilligen eine Bildungsinfrastruktur erhalten bzw. ausgebaut werden kann.
Auch hier muss das Subsidiaritätsprinzip greifen! Freie Träger und kommunale Einrichtungen sind leistungsfähig im vorschulischen Bereich – warum nicht auch stärker im Bereich der Grundschule? Freie Träger und kommunale Einrichtungen sind effizient im Weiterbildungsbereich – warum nicht auch im schulischen Bereich?
Kommunen in neuer Bildungspartnerschaft
Die Dualität der Schul- und Bildungsverantwortung (Land und Kommune) hat sich vollkommen überlebt und eine aktive kommunale Bildungspolitik eher verhindert.
Bildung ist die Zukunftsaufgabe des neuen Jahrzehnts, die kommunal stattfindet. Zuständigkeitsverlagerungen auf die Kommunen können im Rahmen strengster und tatsächlicher Konnexität und in einem eindeutigen Finanzausgleich von Bund und Ländern auf die Kommunen gesichert werden.
Bund und Länder sollten zukünftig ausschließlich für die Festlegung von Standards und Grundlagen des Rahmens zuständig sein.
Wir fordern die schrittweise Zusammenführung der Bildungsverantwortung in kommunale Hand. Unter fairen Bedingungen sollte zunächst eine einheitliche Verantwortungsträgerschaft des Elementarbereiches mit der Grundschule begonnen werden. Durch die Kooperation verschiedener Träger und interkommunale Zusammenarbeit sollen kommunale Bildungsregionen orientiert an Wirtschafts- und Sozialräumen entstehen, in denen die Bürgerinnen und Bürger in kommunaler Selbstverwaltung das Bildungssystem vor Ort mitbestimmen und gestalten können.
So gelingt Bildung von Anfang an
Mit Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) wurde neben dem quantitativen Ausbau auch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Betreuung ab dem 1. Lebensjahr ab 2013 gesetzlich verankert. Dieser verpflichtet die Länder, im Wege der Konnexitätsregelungen in den Ländern, die den Kommunen zur Erfüllung des Rechtanspruchs entstehenden zusätzlichen Kosten auszugleichen. Aber gerade die Weiterentwicklung der Qualität der Kinderbetreuung muss stärker in den Focus genommen werden. Hinsichtlich der Finanzierung frühkindlicher Erziehung, Bildung und Betreuung werden neue Verteilungskämpfe geführt; etwa um künftige Ausbildungsanforderungen und Vergütung der Erzieherinnen und Erzieher, um Personalschlüssel und adäquate Gruppengrößen.
Die Steuerungsverantwortung für die Bildung von Kindern im vorschulischen Bereich und im schulischen Bereich darf in Zukunft nicht mehr zwischen Kommunen und Ländern auseinanderfallen.
In vielen Kommunen gibt es Ansätze und bereits umgesetzte Maßnahmen zur stärkeren Vernetzung der vielfältigen Bildungsangebote sowie der bisher häufig isoliert arbeitendenden Bereiche der Bildung. Beispiele sind der Ausbau von Ganztagsschulen bzw. Angebote durch Kooperationen der Schulen mit anderen Partnern, die integrierte Jugendhilfe und Schulentwicklungsplanung oder die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Institutionen bei den Übergängen im Bildungssystem. Als Begriff für entsprechende Konzepte hat sich die „Kommunale Bildungslandschaft“ im Sinne eines vernetzten Systems von Erziehung, Bildung und Betreuung kommunal stärker etabliert. Die Länder sind aufgefordert, entsprechende Aktivitäten der Kommunen zu unterstützen.
Wir wollen Kommunen als starke Bildungspartner vor Ort aufzustellen.
Mögliche Schritte zur Umsetzung vor Ort:
- Der Ausbau einer kommunalen Bildungsplanung und die Vernetzung mit anderen Bereichen – insbesondere mit der Jugendhilfe
- Der Aufbau eines kommunalen Bildungsmanagements und die Entwicklung eines kommunalen Bildungsmonitorings als Grundlage für kontinuierliche Bildungsberichte
- Die Übernahme staatlich kommunaler Verantwortungsgemeinschaft im Rahmen schulische Vereinbarungen zwischen Ländern und Kommunen müssen die Voraussetzung für ein kommunales Bildungsmonitoring sicherstellen. Eine erfolgreiche Steuerung und Gestaltung des kommunalen Bildungswesens erfordert eine valide Daten- und Indikatorengrundlage. Hierbei reicht eine reine Datenerfassung oder auch vielerorts übliche Schulentwicklungsplanung nicht mehr aus.
- Die Gründung regionaler Bildungsräte als Beratungs- und Planungsplattformen kommunaler Bildungsinstitutionen mit den nichtstädtischen Institutionen (z. B. Arbeitsämter, Familienbildungsstätten, Schulformsprecher, Vereinen, Verbänden sowie sozialen Trägern)
- Organisatorische Zusammenführung aller kommunalen Bildungseinrichtungen vor Ort (z. B. Schulverwaltung, Musikschule, Volkshochschule, Bildungsberatung, Bibliothek, Ganztagsangebote, Schulkinderbetreuung, schulpsychologische Beratungsstellen, Sprachförderung, Tagesbetreuung für Kinder usw.) in ein Amt für Bildung im Sinne eines kommunalen Bildungsnetzwerkes (Holding)
- Aufbau einer kommunalen Bildungsberatung im Rahmen einer Einrichtung eines Zentrums für Bildungs- und Lernberatung, damit den Kindern und Jugendlichen, Bürgerinnen und Bürgern Netzwerke zur Weiterbildungsberatung zur Verfügung stehen, und insbesondere bildungsfernen Menschen der Zugang zu Bildungsinstitutionen und Programmen leichter ermöglicht wird.
- Bildungsberatung umfasst alle biografischen Stationen von Bildung, Bildungsanlässen und Übergängen sowie Lernberatung und Kompetenzfeststellung. Sie bezieht vorhandene Beratungsstrukturen ein, wie z. B. Kindertagesstätten, Familienzentren, Primarschulen, weiterführende Schulen, Kammern, Arbeitsagenturen (ARGEn), kommunale Beratungsstellen (z. B. für Existenzgründer oder Wiedereinsteiger).
- Bereitstellung eines qualitativ hochwertigen kommunalen Bildungsangebotes unter den Herausforderungen des demografischen Wandels und die inhaltliche Einbindung und Vernetzung von Familienzentren, Familienbildungsstätten und anderen Bildungseinrichtungen.
Unternehmen Schule
Im Rahmen der schrittweisen Kommunalisierung sollten die Schulen vor Ort ein Selbstverständnis wie kommunale Unternehmen der Daseinsvorsorge entwickeln.
Schulen müssen für eine erfolgreiche Arbeit eindeutige Zuständigkeiten und Kompetenzen haben. Der Schulleiter führt einen „Betrieb“ in mittelständischer Größenordnung. Zu einem solchen Unternehmensverständnis, wenn auch im gemeinnützigen Bereich, gehört die Fach- und Ressourcenverantwortung, einschließlich der Personalverantwortung, in die Hand der Schulleitung.
Es ist unzeitgemäß und auch betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll, dass Schulleitungen heute für den Lehrinhalt zuständig sind, in enger Anbindung mit der Schulaufsicht, Personalkompetenzen gegenüber der Lehrerschaft haben, keine Personalhoheit i. d. R. über ihnen zugestellte Sekretärinnen und Hausmeister haben und in der Bereitstellung ihrer Schulgebäude baulich und in der Ausstattung häufig in einer Bittstellerfunktion gegenüber der jeweiligen Kommune sind.
Wir fordern die Einführung einer Fach- und Ressourcenverantwortung einschließlich der Personalverantwortung für die Schulen in die Hand der jeweiligen Schulleitungen. Für diese Aufgaben müssen die Schulleitungen in Betriebs- und Personalführung aus- und fortgebildet werden und auch eine Anpassung ihrer Vergütung erfahren. Führungsverantwortung soll in Zukunft auf Zeit durch die Kommunale Selbstverwaltung vergeben werden.
Vernetzung Elementarbereich und Grundschule
Es ist dringend erforderlich, dass die Zusammenarbeit der Tageseinrichtungen für Kinder mit den Grundschulen eine verbindliche Basis erfährt. In einheitlicher Verantwortung, können die Kommunen sicherstellen, dass beide Bereiche unter einem Dach verantwortet werden. Die Fachkräfte der beiden alten Systeme können zukünftig regelmäßig sozialraum- und fallbezogen kooperieren.
Gerade der Übergang vom Kindergarten in die Schule muss kindgemäß flexibilisiert werden. Hier müssen im neuen System weiche, kindgemäße Übergänge entwickelt werden.
Wir fordern die Gesetzgeber auf, die erforderlichen Grundlagen zu schaffen, dass die Systeme frühkindliche Bildung, Erziehung und Grundschule kommunal unter den Regeln strengster und tatsächlicher Konnexität inhaltlich und organisatorisch zusammengeführt werden können. Wer vor Ort verbindlich die Aufgabe übernehmen möchte, muss in Zukunft dazu die Möglichkeit erhalten.
Integration und Migration
Die Migrationsanteile steigen insbesondere in den jüngsten Altersgruppen der Kinder weiter. In Ballungsräumen ist Migrationshintergrund und Bildungsferne häufig zu beobachten.
Die gelungene Integration in Arbeit und Gesellschaft ist die zuverlässigste Prävention gegenüber dauerhafter Hilfebedürftigkeit und sozialer Ausgrenzung. Der Einzelne wie die Gesellschaft werden so gestärkt und die investierten Mittel zahlen sich volkswirtschaftlich und gesellschaftlich vielfach aus. Deshalb gilt es gerade im Bildungsbereich die Qualifikationsanstrengungen dort besonders zu intensivieren, wo ohne Unterstützung keine Bildungs- und Aufstiegschancen bestehen.
Durch Zusammenarbeit zwischen den SGB II-Einrichtungen, Jugendämtern und den für die Bildung zuständigen Einrichtungen vor Ort kann nachhaltige Qualifizierung bei den Eltern für die Kinder und Jugendlichen unterstützt werden. Abgestimmtes Handeln, das die Möglichkeiten von Fordern und Fördern ausschöpft, kann nachhaltig positive Wirkungen vor allem für die nächste Generation entfalten.
Wir fordern verbindliche Instrumente der Früherkennung und eine frühzeitig einsetzende Sprachförderung. Sprachförderung darf keine freiwillige Aufgabe bzw. Angebot sein. Sprache ist für alle Kinder – auch mit Migrationshintergrund – der Schlüssel für einen zukünftigen Lebenserfolg. Integrationshilfen und weitere Förderangebote müssen nach Bedarf und nicht nach Staatsbürgerschaft erfolgen. Hierbei ist es unabdingbar, dass in die zu entwickelnden Integrationskonzepte die Eltern einbezogen und in die Pflicht genommen werden.
Schulsozialarbeit
Vielerorts wird verstärkt die Forderung nach Schulsozialarbeitern und psychologischen Fachkräften immer lauter. Die Schulen und Lehrer fühlen sich in der Zuständigkeit der Wissensvermittlung auf der einen Seite und in der Erziehung der steigenden Anzahl „schwieriger Kinder und Jugendlicher“ auf der anderen Seite überfordert.
Wir setzen uns für integrierte, sozialarbeiterische Kompetenzen ein. Hierzu müssen sich dringend die Lehrerausbildung verändern, passgenaue Hilfe integral im Unterricht möglich werden.
Zwischen Schulen und Jugendämtern muss es eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit geben. Hierzu gehören die Präsenz von Erziehungshilfefachkräften in Schule unmittelbar, eine aktive gemeinsame Elternarbeit von Schule und Erziehungshilfe sowie erfolgreiche kommunale soziale Dienste.
Übergang Schule und Beruf – Bildungsübergang
Bildungsübergänge gibt es im Verlauf jeder Biografie an verschiedenen Stellen, die individuell von jungen Menschen zu bewältigen bzw. zu gestalten sind.
Wir fordern den Aufbau eines kommunalen Übergangsmanagements mit verbindlichen Beratungsleistungen für Jugendliche und Eltern auch in Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen. Wir wollen Kooperationsstrukturen mit Wirtschaftsunternehmen, Unternehmensverbänden und Kammern zum Aufbau regionaler Netzwerke entwickeln.
Elternbildung
In den Kommunen werden für Familien und ihre Kinder viele und dezentrale Bildungsangebote in Familienbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Bibliotheken vorgehalten, die einen wichtigen Beitrag zur Elternbildung leisten. Diese Institutionen gilt es zu stützen und zu festigen.
Zudem steht fest: Eine liebevolle, verlässliche und fördernde Erziehung durch die Eltern erleichtert entscheidend den schulischen Erfolg und den lebenslangen Bildungsweg von Kindern und Jugendlichen. Vor allem in den Übergangsphasen ist die Unterstützung und Stabilisierung durch Eltern wichtig. In zahlreichen Familien gibt es aber einen Bedarf an Unterstützung des elterlichen Erziehungs- und Fürsorgeauftrags. Damit alle Eltern ihrer Aufgabe so nachkommen können, wie das Kindeswohl es erfordert, sollen passgenaue Bildungsangebote zum Einsatz kommen. Wir halten es für erforderlich, niedrigschwellige aufsuchende Bildungsangebote für Familien wie z. B. Elternschulen etc. für Familien einzuführen und weitere unterstützende Maßnahmen auszubauen, die die institutionellen Bildungsangebote in Kindergärten und Grundschulen ergänzen.
Lebenslanges Lernen – Weiterbildung
Ein umfassendes modernes Bildungsverständnis beinhaltet heute eine Konzeption lebenslangen Lernens. Das bedeutet auch den Einbezug kommunaler Möglichkeiten der Weiterbildung und allgemeiner Bildung nach Abschluss von Schule, Ausbildung und Studium. Die direkten kommunalen Verantwortlichkeiten in der Weiterbildung, wie sie die Volkshochschulen abdecken, sind zukünftig stärker konzeptionell abzustimmen mit den Angeboten der Bildungspartner vor Ort, insbesondere mit den regionalen Weiterbildungsträgern, den Unternehmerinnen und Unternehmern und Verbänden. Nur so können nicht nur qualifizierte Arbeitskräfte dem regionalen Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt werden, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern ein attraktives Bildungsangebot vor Ort angeboten werden.
Forschung, Lehrerausbildung, Qualifizierung
Forschung und Lehre an Hochschulen, Universitäten und Forschungsstätten zur Bildung und Förderung im frühen Kindesalter haben für die Kleinkinderziehung einen besonderen Stellenwert. In Deutschland müssen diese Aufgaben sehr viel stärker berücksichtigt werden.
Wir fordern den Einsatz von Finanzmitteln für die Grundlagenforschung sowie die Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der Frühpädagogik. Das Fachstudium ist an die neuen Herausforderungen der Sozialnähe und des Erziehungsauftrags anzupassen. Die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer brauchen sozialpädagogische Grundkenntnisse und Qualifikationen. Vor Beginn eines Lehrerstudiums muss geklärt werden, ob die erforderlichen Schlüsselkompetenzen für den Beruf mitgebracht werden. Als erster Schritt sind die Ausbilder, Dozenten und Hochschullehrer weiterzuqualifizieren und auf die neuen kommunalen Anforderungen einzustellen.
Fazit:
Wenn Bildung in Deutschland erste Priorität haben soll, dann müssen jetzt nach den langen Jahren der Bereitstellung von breiten Bildungsuntersuchungen und Entwicklungen von Konzepten konkrete Programme auf kommunaler Ebene greifen. Die KPV Deutschland fordert die Gesetzgeber in Bund und Ländern aber auch die politisch Verantwortlichen in den Kommunen auf, ihr bildungspolitisches Engagement zu verstärken. Aber noch einmal klar und deutlich: Die Regeln der strengsten und tatsächlichen Konnexität und der klaren transparenten Finanzverantwortung sind zu beachten. Bildung ist ein gesamtpolitisches Thema auf kommunaler Ebene. Bund und Länder sind gefordert, die Kommunen in ausreichender Weise finanziell auszustatten, damit im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge Bildung und Erziehung für unsere Kinder und Jugendlichen zukünftig besser gelingen.
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