Beschluss: Mit solider Finanzpolitik fängt es an
Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) hat auf ihrer Bundesvertreterversammlung am 12. November 2016 in Bielefeld den Beschluss „Mit solider Finanzpolitik fängt es an“ verabschiedet.
Beschluss der Bundesvertreterversammlung am 12. November 2016
Mit solider Finanzpolitik fängt es an
- Der Bund ist Gewährsträger der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland. Er wird durch das Grundgesetz Art 28 (3) verpflichtet, zu gewährleisten, dass die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen des Art. 28 (1) und (2) entspricht. Also müssen wir auf Bundesebene immer wieder darauf hinwirken, dass der Bund seiner Gewährleistungsverantwortung nachkommt. Eine starke kommunale Selbstverwaltung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der politischen und verfassungsrechtlichen Ordnung unseres Landes.
Deshalb fordern wir, dass der Staatsminister für Bund-Länder-Koordinierung im Bundeskanzleramt auch für die Kommunen zuständig wird. - Finanzschwäche zeigt sich insbesondere in Gemeinden mit hoher Langzeitarbeitslosigkeit. Damit Hilfen des Bundes zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse auch effizient und zielgerichtet eingesetzt werden, ist bislang besonders der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft (KdU) zu nutzen.
Deshalb fordern wir, dass die Kommunen von den Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit weiter entlastet werden und hierzu der Bund die Kosten der Unterkunft in stärkerem Maße übernimmt.
- Der zukünftige Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern soll in Zukunft die Finanzkraft Kommunen jedenfalls zu großen Teilen berücksichtigen. Dies muss sich auch in den Landesregelungen bei der Ausstattung der finanzschwachen Kommunen niederschlagen. Statt nach Wegen zu suchen, wie den Kommunen in einzelnen Feldern (Investitionen, Bildungsinfrastruktur) unter die Arme gegriffen werden kann, sind die Kommunen an den sprudelnden Einnahmen des Bundes und der Länder besser zu beteiligen. Die kommunalen Finanzausgleiche der Länder müssen für die unterschiedlichen strukturellen Ausgleiche sorgen.
Deshalb fordern wir einen höheren kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer zur Verwirklichung echter kommunaler Selbstverwaltung. Eine Verfassungsänderung zur direkten Förderung finanzschwacher Kommunen durch den Bund lehnen wir ab, weil damit falsche Anreize bei Ländern und Kommunen gesetzt würden.
- Die große Koalition hatte im Koalitionsvertrag den Bestand der Gewerbesteuer zugesichert. Das Band zwischen Wirtschaft und örtlicher Gemeinschaft ist hat sich bewährt und könnte ausgebaut werden.
Deshalb fordern wir die Garantie für die kommunale Gewerbesteuer zu erneuern.
- Die Kommunen haben einen 15 prozentigen Anteil an der Einkommensteuer. Im Grundgesetz ist die Möglichkeit eröffnet diese mit einem kommunalen Hebesatz auszustatten. Das würde Transparenz und zusätzlichen Gestaltungsspielraum für die kommunale Selbstverwaltung bringen. Wichtige von der Bürgerschaft als notwendig erachtete Projekte könnten finanziert werden.
Deshalb fordern wir den kommunalen Anteil an der Einkommensteuer individuell auszuweisen.
- Die aktuelle Zinspolitik der EZB schafft für Kommunen eine doppelte Problemlage. Negativzinsen dürfen nicht als Anreiz zur Verschuldung wirken und kommunale Kassenbestände dürfen nicht durch Strafzinsen dezimiert werden.
Deshalb fordern wir, dass die Bundesfinanzagentur die Einlagen und Anleihen der Kommunen bündelt und zur Vermeidung von Zins und Negativzins beiträgt.
- Mit der geplanten Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes durch den Bundesrat kann eine neue Ausgabendynamik u.a. auch in der Kinder- und Jugendhilfe ausgelöst werden.
Deshalb fordern wir eine Garantie der Bundesländer für die vollständige Übernahme der zusätzlichen Kosten durch diese im Sinne einer strengen Konnexität.
- Die Bundesregierung hat für die Übernahme der Kosten der Aufnahme und Integration 2 Mrd. Euro den Ländern befristet bereitgestellt. Integration als Langzeitaufgabe muss in den Kommunen gelingen.
Deshalb fordern wir, dass die Mittel bei den Kommunen ankommen müssen und über 2018 hinaus jährlich aufwachsen.
- Die aktuellen Pläne zur Neuregelung des Unterhaltvorschusses haben erhebliche personelle organisatorische und finanzielle Auswirkungen für die Kommunen, die für die Umsetzung verantwortlich sind.
Deshalb fordern wir, dass eine Neuregelung des Unterhaltsvorschusses bis zur Klärung der finanziellen Folgen ausgesetzt wird. Der Bund oder die Länder müssen die zusätzlichen Kosten übernehmen. Der Bund muss ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren mit Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände gewährleisten. Beschluss_Finanzen