Bund-Länder-Finanzen: Zielgenaue Stärkung der Kommunen
Anlässlich seiner Jahrestagung in Saarbrücken hat der Deutsche Landkreistag die Entscheidung der Bundesregierung begrüßt, die ab 2018 geplante Stärkung der Kommunalfinanzen um jährlich 5 Mrd. € über einen anderen Weg als über die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen umzusetzen.
DLT-Präsident Landrat Reinhard Sager sagte in Saarbrücken: „Der Bund will nunmehr einen Weg wählen, der sicherstellt, dass die Stärkung der Kommunalfinanzen bei den Kommunen in allen Bundesländern auch tatsächlich und unmittelbar ankommt. Das wäre bei einer Verknüpfung mit der Eingliederungshilfe nicht möglich.“ Damit greife die Bundesregierung den Vorschlag des Deutschen Landkreistages auf. Die sauberste Lösung bestünde in einer Erhöhung der kommunalen Beteiligung an der Umsatzsteuer, was in Bezug auf die Landkreise bedeutete, diesen erstmals einen Anteil an dieser Steuer einzuräumen. „Dafür ist die Zeit mehr als reif“, so Sager.
Die Landkreise würden das hohe Engagement des Bundes für die Kommunen schätzen und dessen Vorschlag zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zur Verbesserung der Finanzsituation der Kommunen unterstützen: „Der Vorschlag sieht vor, dass der noch zu bestimmende Transferweg eine zielgenaue Stärkung der Kommunen gewährleisten und die Voraussetzungen für eine sachgerechte Fortentwicklung der Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung im Sozialbereich schaffen soll. Das ist auch unsere feste Vorstellung“, fasste Sager zusammen.
Wichtig sei, dass die Mittel so unter den Kommunen verteilt würden, dass diejenigen mit den höchsten notwendigen bundesveranlassten Sozialausgaben auch am meisten davon haben, fuhr der DLT-Präsident fort. „Die finanzielle Stärkung der Kommunen muss daher zielgenau dort ankommen, wo die Hauptlasten entstehen. Das ist bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten der Fall. Um dies zu erreichen, wäre eine direkte Beteiligung der Landkreise an der Umsatzsteuer der sauberste Weg.“ Damit würden im Ergebnis die Kommunen der Länder begünstigt, die unter hohen sozialen Lasten litten. Allerdings sei dafür eine Verfassungsergänzung notwendig, räumte er ein. „Es darf jedoch nicht unterschätzt werden, dass diese Fragen im Gesamtzusammenhang mit der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu sehen sind. Insofern könnte dieser Weg in der teilweise verfahrenen Debatte um die Neuregelung des Länderfinanzausgleiches eine wesentliche Komponente darstellen, weil sowohl wirtschaftsstarke als auch Länder mit hohen Soziallasten etwas davon hätten“, erklärte er.
Sollte der Vorschlag des Bundes mit Blick auf den Transferweg zur Stärkung der Kommunalfinanzen ab 2018 hingegen nicht mehrheitsfähig sein, schlägt der Deutsche Landkreistag einen Komponentenmix aus erhöhter kommunaler Umsatz- und Einkommensteuerbeteiligung sowie eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) im Rahmen des SGB II vor. „Dadurch wäre es möglich, diese Frage zumindest befriedigend für die Städte, Landkreise und Gemeinden zu lösen und dennoch im bestehenden System zu bleiben“, sagte Sager. Der besondere Charme einer reinen Umsatzsteuerlösung bestünde allerdings auch darin, ein Umschlagen der Gewährung der Unterkunftskosten im SGB II in Bundesauftragsverwaltung zu verhindern, woran weder Bund noch Landkreise ein Interesse hätten.
Bei allem sei aus kommunaler Sicht darauf zu achten, dass die versprochene finanzielle Stärkung bei den Kommunen aller Länder ungeschmälert wirksam werde, denn es ginge ganz klar um eine Verbesserung der Finanzsituation der Kommunen und nicht der Länder. „Die zugesagte Stärkung der Kommunen darf nicht an den Begehrlichkeiten der Länder scheitern, die die den Kommunen versprochenen Gelder gern in ihren Haushalten sehen würden. Daher ist die Eingliederungshilfe auch ein ungeeignetes Transfervehikel, denn diese Leistung wird in sieben Ländern nicht oder nur teilweise von den Kommunen finanziert.“ Generell dürfe es nicht dazu kommen, dass die Länder aus dem Paket für die Kommunen Gelder für sich selbst abzwacken, forderte Präsident Sager abschließend.
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