Finanzen

Götz: Bund muss Kommunen bedarfsgerecht helfen dürfen

Zur Debatte um die Föderalismusreform II erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzende der KPV, Peter Götz MdB, dass Artikel 104b GG im Rahmen der Reform auch auf Notsituationen wie die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise anzuwenden sei.

Zur Debatte um die Föderalismusreform II erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzende der KPV, Peter Götz MdB:

In der geltenden Fassung des Grundgesetzes beschränkt Artikel 104b die Möglichkeit zur Gewährung von Finanzhilfen des Bundes auf Bereiche, in denen dem Bund Gesetzgebungsbefugnisse zustehen.

Im Rahmen der Föderalismusreform II soll der Bund in die Lage versetzt werden, im Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, auch ohne Gesetzgebungsbefugnisse Finanzhilfen zu gewähren.

Damit soll sichergestellt werden, dass zur Bewältigung solcher Notsituationen erforderliche Programme zur Belebung der Investitionstätigkeit der öffentlichen Hand mit Unterstützung des Bundes in allen Investitionsbereichen durchgeführt werden können. Eine Beschränkung auf bestimmte Investitionsbereiche ist hier mit Blick auf das Ziel der Krisenbewältigung nicht sinnvoll.

Auch die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise stellt eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne der Neuerung dar. Deshalb werden Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder
grundsätzlich auch insoweit zulässig werden, als dem Bund keine Gesetzgebungsbefugnis zusteht. Das verabschiedete Zukunftsinvestitionsgesetz wird im Lichte der verfassungsrechtlichen Neuregelung auszulegen sein.

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