Soziales

Götz: Bund verringert dauerhaft kommunale Soziallasten

Heute steht die zweite und dritte Lesung des Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen im Deutschen Bundestag an. Der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV), Peter Götz MdB, machte noch einmal deutlich, worum es geht:

"Der Bund ist bereit, allein bis zum Jahr 2020 Kosten der Kommunen in einer Größenordnung von mehr als 50 Milliarden Euro zu übernehmen. Die Summe setzt sich zusammen aus dem bereits beschlossenen Bildungspaket, dem heute vorliegenden Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen – zunächst für das Jahr 2012 – und dem noch ausstehenden Folgegesetz für die Jahre ab 2013. In der Summe ist dies die größte Entlastung der Städte, Gemeinden und Kreise seit Bestehen der Bundesrepublik." Mit der schrittweisen Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werde die kommunale Selbstverwaltung in Deutschland fundamental gestärt. Vor Ort entständen dadurch endlich wieder echte Gestaltungsmöglichkeiten.

Die rot-grüne Vorgängerregierung hatte die Altersgrundsicherung eingeführt und auf die Kommunen übertragen, ohne für den notwendigen finanziellen Ausgleich zu sorgen. Seit 2003 haben sich deren Kosten verdreifacht. Die Kosten übernimmt der Bund nun schrittweise und ab dem Jahr 2014 dauerhaft zu 100 Prozent.
 

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