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Bundesinnenminister zu Gast in der AG Kommunalpolitik

Heute kam die AG Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter dem Vorsitz des Bundesvorsitzenden der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) Ingbert Liebing MdB in Berlin zu ihren Beratungen zusammen. Ganz oben auf der Tagesordung stand der Entwurf des Integrationsgesetzes. Über die besonders kommunalrelevanten Aspekte des Vorhabens trug Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière MdB vor.

Ziel des Integrationsgesetzes ist, die unterschiedlichen Voraussetzungen und Perspektiven der Flüchtlinge zu berücksichtigen und dafür passende Maßnahmen und Leistungen anzubieten sowie im Gegenzug Integrationsbemühungen einzufordern, um eine schnelle Integration zu ermöglichen. Die Umsetzung der Integration erfolgt weitgehend in den Kommunen. Vorgesehen ist zudem eine Wohnsitzzuweisung, um integrationshemmende Wanderungsbewegungen zu verhindern.

Im Anschluss an die Sitzung erklärte der Kommunalpolitische Sprecher der  CDU/CSU-Bundestagsfraktion und KPV-Bundesvorsitzende Ingbert Liebing: „Die Integration der anerkannten Flüchtlinge findet vorrangig vor Ort in den Kommunen statt, dort leben die Menschen, dort müssen sie Teil der Gemeinschaft werden. Die Kommunen sind deshalb ein wichtiger Schlüssel für Integration. Dabei sind die Kommunen aber vor allem auf die Mitwirkungsbereitschaft der Länder angewiesen. Es ist absolut nicht nachvollziehbar, dass Landesregierungen, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, die Umsetzung der Wohnsitzauflage in Frage stellen. Die Wohnsitzauflage ist zumutbar und hat sich bereits in früheren Fällen als guter Beitrag zur Integration bewährt. Sie verhindert eine Ballung von sozialen Problemen in großen Städten und unterstützt Integration in der Fläche. Die Erfahrungen zeigen, dass Integration in kleineren Einheiten besser gelingt als in großen. Die Länder dürfen ihre Kommunen bei der wichtigen Integrationsaufgabe vor Ort nicht so hängen lassen, wie es sich jetzt in Nordrhein-Westfalen oder Thüringen ankündigt.

Zurecht verweist Bundesinnenminister Thomas de Maizière darauf, dass der Personalbestand in den Ausländerbehörden dringend aufgestockt werden muss. Auch ohne Integrationsgesetz kommt auf die Ausländerbehörden mehr Arbeit zu, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Antragsbearbeitung weiter forciert. Denn sowohl Anerkennungen als auch Ablehnungen von Flüchtlingen und Asylbewerbern müssen in den Ausländerbehörden der Länder und Kommunen umgesetzt werden. Hier sind vor allem die Landkreise und kreisfreien Städte gefordert, sicherzustellen, dass das Personal-Nadelöhr nicht an die kommunale Ebene weitergegeben wird. Der seit längerem bereits absehbare Personalbedarf muss dringend gedeckt werden.

Für die Länder bedeutet dies wiederum, den daraus entstehenden erhöhten Finanzbedarf der Kommunen beim kommunalen Finanzausgleich zu berücksichtigen und mit Landesmitteln zu decken. Denn auch hier gilt: Die Länder sind für eine aufgabenangemessene Finanzausstattung ihrer Kommunen verantwortlich.“

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