Bundesregierung hält Zusagen zur Stärkung der Kommunen ein
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung beschlossen. Damit steht der Bund zu seinen Zusagen und unterstützt weiterhin die Kommunen finanziell.
Der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV), Ingbert Liebing MdB, machte deutlich, dass die Kommunalentlastungen des Bundes kein Beitrag zur Konsolidierung von Landeshaushalten sind: „Die Länder stehen in der Verantwortung für ihre Kommunen. Es ist unumgänglich, dass die Bundesunterstützung auch tatsächlich zusätzlich und ungekürzt bei den Kommunen ankommt.
Der Bund hält mit dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz seine Zusagen zur Stärkung der Kommunen ein und erweist sich einmal mehr als verlässlicher Partner der Kommunen. Für weitere Schritte zur Stärkung der Kommunen ist das Vertrauen darin wichtig, dass auch die Länder ein verlässlicher Partner der Kommunen sind. Mit Taschenspielertricks, wie sie bislang zum Teil praktiziert werden, gefährden die Länder den eingeschlagenen Weg. Die Länder können mit einer überzeugenden Zustimmung im Bundesrat und einem anschließenden kommunalfreundlichen Verhalten unterstreichen, wie wichtig ihnen die Kommunen sind.
Das Länderverhalten in der Vergangenheit lässt Zweifel zu, ob die Bundesentlastung tatsächlich ungekürzt und zusätzlich bei den Kommunen ankommt:
- Die Bundesländer fordern in einem einstimmigen Beschluss die Bundesregierung auf, bei der Reform der Eingliederungshilfe die Träger der Eingliederungshilfe um fünf Milliarden Euro zu entlasten. Das bedeutet: Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeitslage würde die für die Kommunen gedachte Entlastung nicht überall auch tatsächlich bei den Kommunen ankommen. Ein überwiegender Teil flösse in die Kassen der Länder.
- Erste Bundesländer reklamieren bereits den Anteil ihrer Kommunen an der im kommenden Jahr auszuzahlenden eine Milliarde Euro für ihren Landeshaushalt — mit der Begründung, dass die Eingliederungshilfe aus dem Landeshaushalt finanziert werde. Hier wird ein Zusammenhang hergestellt, den es gar nicht gibt: Die in den Jahren 2015 bis 2017 jeweils vom Bund bereitgestellten Milliarde fließt unabhängig von der Eingliederungshilfe. Hier gibt es keinen inhaltlichen Zusammenhang.
- Mit der Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter hat der Bund die Kommunen um mehr als fünf Milliarden Euro jährlich entlastet — oder besser gesagt entlasten wollen. Denn ein Teil dieser Bundesmittel fließt in die Landeshaushalte mit der Begründung, dass dort ja auch ein Teil der Kosten für die Grundsicherung im Alter finanziert wird. Auch hier wird ein falscher Zusammenhang hergestellt: Es ging mit der größten Kommunalentlastung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nicht darum, dass der Bund die Träger der Grundsicherung im Alter entlastet. Es ging darum, dass die Kommunen entlastet werden sollten — die Grundsicherung im Alter ist dafür nur das erforderliche Vehikel gewesen.“
Hintergrund:
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung beschlossen. Damit wird zum einen der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft im Rahmen des ALG II um 500 Millionen Euro erhöht. Zum anderen wird der Kommunalanteil an der Umsatzsteuerverteilung ebenfalls um 500 Millionen Euro ergänzt. Schließlich wird mit der Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ um 550 Millionen Euro eine weitere erhebliche Unterstützung für die Kommunen beschlossen. Hinzukommt als Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung eine weitere Erhöhung des Festbetrags im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung von jeweils 100 Millionen Euro in den Jahren 2017 und 2018 zugunsten der Länder.
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