Finanzen

Bundesregierung hält Wort

Die Koalition hat sich darauf verständigt, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Unterstützung von Ländern und Kommunen in Höhe von sechs Milliarden Euro sowie die schon ab 2015 vorgesehene Entlastung der Kommunen von einer Milliarde Euro jährlich umgesetzt wird. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzende der KPV, Ingbert Liebing MdB: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung frühzeitig den Weg aufzeigt, wie der Bund die Kommunen ab dem Jahr 2015 in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich entlastet.

Dies ist ein Vorgriff auf das für 2018 geplante Bundesteilhabegesetz, das eine Entlastung der Kommunen in Höhe von fünf Milliarden Euro pro Jahr vorsieht. Dabei wird der Bundeszuschuss an die Kommunen so verteilt, dass die Hälfte über einen höheren Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft finanziert wird. Die andere Hälfte wird über eine stärkere Beteiligung der Kommunen an der Umsatzsteuer weitergeleitet. Dies ist ein fairer Kompromiss. Damit wird sichergestellt, dass diejenigen Kommunen, die aufgrund hoher Sozialausgaben am dringendsten finanzielle Unterstützung benötigen, diese auch in den Jahren 2015 bis 2017 bekommen. Gleichzeitig werden Kommunen, denen es finanziell besser geht, nicht ausgenommen. Dass die Bundesregierung diesen Spagat geschafft hat, hilft allen Beteiligten. Die frühzeitige Regelung schafft die dringend benötigte Planungsgrundlage für die Kommunen.

Wir begrüßen auch, dass der Bund den Krippen und Kindertagesstätten eine Milliarde Euro über die Länder zur Verfügung stellt. Damit erhalten die Kommunen die Möglichkeit, die Kleinkindbetreuung weiter auszubauen. Wichtig ist, dass die Länder die Bundesmittel nicht für den eigenen Haushalt vereinnahmen, sondern sie unbürokratisch und in vollem Umfang– also ohne Verrechnung mit Landesleistungen – an die Kommunen weitergeben.

Bei den für Wissenschaft, Schule und Hochschule vorgesehenen fünf Milliarden Euro erwarten wir, dass die Länder den Anteil für die Schulen so einsetzen, dass die Kommunen angemessen beteiligt werden.“

Hintergrund:

Für Betreuung und Bildung stehen in dieser Legislaturperiode finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt sechs Milliarden Euro zur Verfügung. Davon sollen fünf Milliarden Euro im Bereich Wissenschaft, Schule und Hochschulen und eine Milliarde Euro für Kitas und Krippen eingesetzt werden. Die Verteilung der finanziellen Mittel für die Krippen und Kitas erfolgt wie bisher für die Länder über das Sondervermögen Kinderbetreuung. Das Sondervermögen Kinderbetreuung weist derzeit noch ein Finanzvolumen von rund 450 Millionen Euro auf. Der Bund wird dieses Sondervermögen auf bis zu eine Milliarde Euro aufstocken. 2017/2018 wird er den Festbetrag an der Umsatzsteuer zugunsten der Länder um jeweils 100 Millionen Euro erhöhen.

Bereits vor Inkrafttreten des geplanten Bundesteilhabegesetzes 2018, d.h. schon ab dem 1. Januar 2015, wird die Bundesregierung die Kommunen mit einer Milliarde Euro pro Jahr entlasten. Dies erfolgt zur einen Hälfte durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft – dazu werden die Erstattungsquoten nach § 46 Abs. 5 SGB II gleichmäßig erhöht – und zur anderen Hälfte durch einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer.

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