Bundestag beschließt 5 Mrd. €-Stärkung der Kommunen – ein guter Tag für Städte, Landkreise und Gemeinden
Anlässlich der heutigen Verabschiedung der Stärkung der Kommunalfinanzen um jährlich 5 Mrd. € ab 2018 spricht der Deutsche Landkreistag von einem guten Tag für Städte, Landkreise und Gemeinden. Präsident Landrat Reinhard Sager: „Wir freuen uns, dass der Bund Wort gehalten und dieses für die Kommunen zentrale Vorhaben der Koalitionsvereinbarung nun unter Dach und Fach gebracht hat.“
Er dankte insofern allen Beteiligten, namentlich den Bundestagsabgeordneten, Vertretern der Bundesregierung und den Landesregierungen für deren gute Kooperation. „Das wird uns vor Ort ein ganzes Stück weiterhelfen, gerade in Anbetracht aufwachsender Sozialausgaben, kommunaler Investitionserfordernisse und Gestaltungsaufgaben etwa bei der Integration von Flüchtlingen.“ Von nicht zu unterschätzender Bedeutung sei hierbei der Weg, auf dem die finanzielle Stärkung vollzogen werde: „Wir haben erfolgreich dafür gekämpft, dass im Zuge der Aufstockung des Bundesanteils an den SGB II-Unterkunftskosten die Grenze von 49 % der Gesamtkosten nicht überschritten wird. Das hat die Bundeskanzlerin in ihrer gestrigen Rede vor dem Deutschen Bundestag noch einmal ganz deutlich herausgestellt. Denn sonst würde diese kommunale Aufgabe in Bundesauftragsverwaltung umschlagen, was nicht sachgerecht wäre und der Deutsche Landkreistag zu keinem Zeitpunkt in Kauf genommen hätte.“ Außerdem sei die ebenfalls beschlossene Übernahme der flüchtlingsbedingten Unterkunftskosten in den nächsten drei Jahren bis 2018 ein wichtiger Beitrag zur Freihaltung der Haushalte der Landkreise von diesen Zusatzkosten.
Teil des 5 Mrd.-Pakets sei neben einer erhöhten gemeindlichen Umsatzsteuerbeteiligung zudem, dass 1 Mrd. € von diesem Betrag an die Länder zur Weiterleitung an deren Städte, Landkreise und Gemeinden gegeben werde. „Selbstverständlich gehen wir fest davon aus, dass die Länder diese Milliarde wie mit der Bundeskanzlerin verabredet vollständig weiterleiten. Die Länder können hierbei eine besondere Verteilung im Land vornehmen und dabei z. B. besonders finanzschwache Landkreise und Städte berücksichtigen“, so der DLT-Präsident.
Im Detail hätten sich zudem im Laufe der Gesetzesberatungen Veränderungen ergeben, die aus kommunaler Sicht zu begrüßen seien. „So setzt etwa die Übernahme der flüchtlingsbedingten Wohnkosten durch den Bund nicht wie noch im Kabinettsbeschluss vorgesehen mit dem Stichtag 1.1.2016, sondern bereits mit dem Stichtag 1.10.2015 ein. Auch das ist ein Erfolg!“
Außerdem seien unbeabsichtigte Wechselwirkungen in Bezug auf die 5 Mrd.-Kommunalstärkung und die ebenfalls über die SGB II-Unterkunftskosten zu gewährenden Bundesmittel für die flüchtlingsbedingten Wohnkosten ausgeräumt worden: „Einfach gesagt ist das Ergebnis, dass für 2018 die volle Kommunalentlastung in Höhe von 5 Mrd. Euro eintritt und bereits zuvor ein voller Ausgleich der flüchtlingsbedingten Mehrausgaben erfolgt. Dabei handelt es sich um ein kompliziertes Rechenwerk, das nun aber zu einem guten Abschluss gebracht werden konnte.“ Überdies sorge eine Kappungsgrenze bei den SGB II-Unterkunftskosten dafür, dass eine Bundesbeteiligung insgesamt die 49 %-Marke nicht überschreitet, sondern dann stattdessen die Umsatzsteuer der Gemeinden entsprechend aufgestockt werde, erklärte Sager zum Schluss. „Wir können mit diesem Ergebnis sehr zufrieden sein. In dieser Legislaturperiode haben wir damit ein wesentliches Ziel zur Stärkung von Städten, Landkreisen und Gemeinden erreicht.“
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