Bundesteilhabegesetz löst neue Ausgabendynamik aus
Zu dem jetzt vorgelegten Entwurf zum Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) Ingbert Liebing MdB: „Der von Bundesministerin Nahles vorgelegte Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes erfüllt noch nicht die Anforderungen des Koalitionsvertrages. Eine Reihe von wünschenswerten Leistungsverbesserungen für Menschen mit Behinderungen löst eine neue Ausgabendynamik aus.
Dies ist vom Koalitionsvertrag nicht gedeckt. Beispielsweise sollen behinderte Menschen von höheren Freibeträgen bei der Anrechnung von eigenen Einkommen und Vermögen profitieren. Auch die im Entwurf vorgesehene Definition des Behindertenbegriffs wird dazu führen, dass mehr Menschen leistungsberechtigt sind als bisher angenommen.
Diese Pläne werden zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen für die Kommunen führen, die unübersehbar sind. Der Entwurf enthält keine Finanzierungsvorschläge zur dauerhaften Übernahme zusätzlicher Kosten. Die im Koalitionsvertrag geplante Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden Euro, die im Zuge der Reform der Eingliederungshilfe umgesetzt werden und ab 2018 greifen soll, steht dazu nicht zur Verfügung. Aus kommunaler Sicht müssen der Bund und die Länder, wenn sie eine Leistungsausweitung wollen, im Sinne einer strikten Konnexität die zusätzlichen Kosten für Kommunen vollständig und dauerhaft übernehmen.“
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