Länderöffnungsklausel des Grundsteuergesetzes muss Bestand haben
Bei der Grundsteuer droht zum Jahresende ein riesiges Chaos. Zur Erinnerung: 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die grundsteuerliche Bewertungssystematik für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verdonnert, eine Reform bis Ende 2022 zu verabschieden und bis Ende 2024 auch administrativ abzuschließen.