CDU lehnt EU-Richtlinie zu Dienstleistungskonzessionen ab
Die von der EU-Kommission vorgestellten Pläne für vergaberechtsfreie Dienstleistungskonzessionen stoßen auf breite Ablehnung. Die Pläne sehen vor regionale Dienstleistungen europaweiten Ausschreibungen zu unterwerfen.
Diese Richtlinie würde die kommunale Organisationsfreiheit erheblich einschränken und wird deshalb nicht nur von den kommunalen Spitzenverbänden und dem Verband kommunaler Unternehmer (VKU) abgelehnt, sondern auch von der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV). Aus diesem Grund stellte die KPV einen Initiativantrag an den 25. Parteitag der CDU in Hannover in dem der EU-Richtlinienvorschlag grundlegend abgelehnt wird. Dieser Antrag wurde heute auf dem Bundesparteitag der CDU mit großer Mehrheit angenommen. Den Beschluss dazu finden Sie auf den Seiten des CDU-Parteitags. (Beschluss C86)
Schon heute ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu erfolgen haben.
Die im Entwurf vorgeschlagene europaweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung und Handlungsspielräume, sondern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserver-sorgung in Deutschland durch die Hintertür führen und bewährte, gewachsene Strukturen zerstören. Dies wird die CDU im Interesse der Menschen in Deutschland nicht zulassen.
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