Christian Haase MdB anlässlich des Flüchtlingsgipfels am 10. Mai
Am 10. Mai will sich die Bundesregierung mit den Regierungschefs der Bundesländer treffen. Besprochen werden sollen die Finanzierung der Flüchtlingskosten sowie Möglichkeiten der beschleunigten Rückführung abgelehnter Asylbewerber. Dazu Christian Haase MdB, Bundesvorsitzender der kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands und haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
„Die Flüchtlingszahlen sind so hoch wie noch nie. Diese Herausforderung können wir nur stemmen, wenn Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Umso unverständlicher ist es für mich, dass beim Treffen am 10. Mai keine Vertreter der Kommunen eingeladen wurden. Der von der Union organisierte Flüchtlingsgipfel am 30. März mit Bürgermeistern und Landräten aller Parteien hat eines deutlich gemacht: Die Aufnahmekapazitäten sind vielerorts erschöpft, es fehlt an Schul- und Kitaplätzen. Unter diesen Bedingungen können Integrationsangebote nicht wirken. Darunter leiden auch die Menschen, die bereits das Asylverfahren durchlaufen haben und sich eine Perspektive in Deutschland aufbauen wollen. Wir brauchen jetzt wirksame Mechanismen, um den Zustrom von Flüchtlingen zu begrenzen.
Die Vorschläge für eine bessere Flüchtlingspolitik liegen auf dem Tisch: Höchste Priorität haben schnellere Asylverfahren und ein wirksamer Grenzschutz an den EU-Außengrenzen. Ziel muss es sein, die Asylverfahren an den EU-Außengrenzen durchzuführen. Die Ampel hat entsprechende Pläne angekündigt, die ich sehr begrüße. Jetzt müssen den Worten auch endlich Taten folgen. Vor Ort ist die Frustration über die handlungsunfähige Regierung hoch. Außerdem müssen wir in den EU-Staaten angepasst an die Gegebenheiten vor Ort ein vergleichbares Niveau an Sozialleistungen für Asylberechtigte schaffen, um eine gleichmäßigere Verteilung der Flüchtlinge zu erreichen. Und wir sollten für die Verantwortlichen vor Ort mehr Handlungsmöglichkeiten schaffen: Dazu gehört die Entfristung der Sonderregeln im Baurecht, um schnell und unkompliziert Unterbringungsmöglichkeiten zu errichten. Eine weitere Maßnahme ist die Option, Sozialleistungen auch als Sachleistungen zu gewähren.“
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