Christian Haase MdB: Kommunen brauchen mehr Unterstützung bei der Versorgung von Flüchtlingen
Christian Haase, Bundesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der Union und haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Situation der Flüchtlinge und der Einwanderungspolitik der Ampel:
„Mit dem Chancenaufenthaltsrecht, dem Einwanderungsgesetz für Fachkräfte und der Reform des Staatsbürgerschaftsrecht hat die Ampel-Regierung gleich drei Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, die unterschiedlichen Zielen dienen und die nun in der öffentlichen Debatte miteinander vermengt werden.
Auffällig ist, was im Kuddelmuddel fehlt: Zur im Koalitionsvertrag angekündigten Rückführungsoffensive für straffällig gewordene oder anderweitig ausreisepflichtiger Ausländer hat die Ampel noch nichts vorgelegt. Richtig ist, dass wir Fachkräfte brauchen. Statt die Anforderungen an Bildungsabschlüsse abzusenken, sollten wir daran arbeiten, dass unser Land für qualifizierte Arbeitssuchende attraktiv ist. Die Union wird dazu am Freitag einen eigenen Vorschlag präsentieren. Gleichzeitig gilt es aber auch, die Arbeitslosen in unserem Land fit für den Arbeitsmarkt zu machen.
Am dringlichsten ist es jetzt aber, dass wir uns um die Flüchtlinge kümmern, die bereits in Deutschland sind. Schon jetzt sind die Aufnahmekapazitäten in vielen Bundesländern erschöpft. Kommunen gehen dazu über, wieder Turnhallen zu belegen, Zelte zu errichten und Container zur Unterbringung zu beschaffen. Es fehlt an geeigneten Kita- und Schulplätzen. Vielen Kommunen fehlt dafür das Geld.
Deshalb fordern wir als KPV die Rückkehr zur früheren vom Bund gezahlten Flüchtlingspauschale pro Kopf und Monat, um den Kommunen langfristig Planungssicherheit zu ermöglichen. Wir fordern die Bundesregierung auf, rückwirkend ab 2022 die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) anerkannter Flüchtlinge wieder vollständig zu übernehmen, um die Kommunen wirksam finanziell zu entlasten. Wir fordern die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit auf, alle Kraftanstrengung darauf zu verwenden, die bisher eingereisten und registrierten kriegsvertriebenen Menschen – soweit sie es wünschen – in den Arbeitsmarkt zu integrieren und soweit sie es nicht wünschen in das Asylbewerberleistungsgesetz zu überführen.
Wir fordern, dass ab 1.1.2023 für alle Kriegsvertriebenen das Asylbewerberleistungsgesetz wieder gilt, um jedweder ungeregelten Sekundärmigration vorzubeugen und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhalten. Darüber hinaus lehnen wir einen etwaigen Rechtskreiswechsel anderer Gruppen von Schutzsuchenden in das Leistungssystem des SGB II strikt ab. Wir fordern die Aufnahme-, Betreuungskapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder zu vergrößern, mit Wohnsitzauflagen wieder für eine faire Verteilung auf die Länder und innerhalb der Länder auf die Kommunen zu ermöglichen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, alle Maßnahmen zu unterlassen, die in dieser Lage weiteren Zuzug und einen ungerechtfertigten Aufenthalt in Deutschland verlängern. Erweiterter Familiennachzug, Ausweitung von Duldungen, Stopp von Abschiebungen sind nicht geeignet, die Problemlage zu entschärfen.
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