Einheitliche Qualitätsoffensive in der Kinderbetreuung notwendig
Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) fordert seit langem gerade die Weiterentwicklung der Qualität der Kinderbetreuung stärker in den Fokus zu nehmen und hat nun einen entsprechenden Beschluss auf der Bundesvertreterversammlung am 22. November 2014 in Chemnitz gefasst.
Beschluss der Bundesvertreterversammlung am 22. November 2014
Länder müssen sich auf einheitliche Qualitätsoffensive in der Kinderbetreuung verpflichten
Mit Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) des Bundes wurde neben dem quantitativen Ausbau auch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Betreuung ab dem 1. Lebensjahr ab 2013 gesetzlich verankert. Dieser verpflichtet die Länder, im Wege der Konnexitätsregelungen in den Ländern, die den Kommunen zur Erfüllung des Rechtanspruchs entstehenden zusätzlichen Kosten auszugleichen. Die KPV fordert seit langem gerade die Weiterentwicklung der Qualität der Kinderbetreuung stärker in den Focus zu nehmen. Hinsichtlich der Finanzierung frühkindlicher Erziehung, Bildung und Betreuung werden neue Verteilungskämpfe geführt; etwa um künftige Ausbildungsanforderungen und Vergütung der Erzieherinnen und Erzieher, um Personalschlüssel und adäquate Gruppengrößen.
Die KPV fordert die Länder auf, sich auf einheitliche Mindestqualitätsstandards in der Kinderbetreuung zu verpflichten. Wir müssen von Anfang an die Kinder in ihrer Entwicklung fördern, die Eltern in ihrer Erziehungsleistung unterstützen und jedem Kind in Deutschland die besten Startchancen durch umfassende Bildung, optimale Gesundheit und eine positive Entwicklung der Persönlichkeit eröffnen.
Die KPV greift damit auch die Bedürfnisse von Eltern auf, gerade bei wachsender Mobilität, eine qualifizierte Kinderbetreuung in ganz Deutschland in Anspruch nehmen zu können.
Die KPV lehnt aber eine bundesgesetzliche Regelung zur Einführung weiterer Rechtsansprüche und der Festsetzung von einheitlichen Standards grundsätzlich ab. Die Bundesländer sind aufgefordert einheitliche Mindeststandards verbindlich bis hin zu einem Staatsvertrag zu vereinbaren und zu einem späteren Zeitpunkt hinsichtlich ihrer Umsetzung und Wirkung zu überprüfen. Dies sichert für die Kommunen die Konnexität gegenüber ihren Ländern, denn ohne zusätzliche Mittel ist eine zusätzliche Qualitätsoffensive nicht zu gewährleisten.
Die Bundesregierung stellt für die Länder 6 Milliarden Euro für die Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen zur Verfügung. Diese müssen für den restlichen Ausbau, den Betrieb und die Qualitätsverbesserung von den Ländern an die Kommunen weitergeleitet werden.
4_Länder müssen sich auf einheitliche Qualitätsoffensive
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