Elektromobilität in Deutschland
Die von der Bundesregierung geplante Förderung von Elektrofahrzeugen wird auch eine enge Zusammenarbeit mit Städten und Kommunen für den Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur zur Folge haben. Daher fordert die KPV-Bundesvertreterversammlung 2009 in einem Beschluss die Bundes- und Landesregierungen auf, die berechtigten Interessen der Kommunen bei der Umsetzung des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität, NEP, zu berücksichtigen.
Beschluss der Bundesvertreterversammlung am 21. November 2009 in Mainz
Elektromobilität in Deutschland
- Die Kommunen begrüßen die Initiative der Bundesregierung zur Elektromobilität in Deutschland.
- Die Bundesregierung und die Landesregierungen werden aufgefordert, dass die berechtigten Interessen der Kommunen bei der Umsetzung des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität, der am 19.08.2009 im Bundeskabinett verabschiedet wurde, berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für gegebenenfalls erforderliche Gesetzgebung.
Hierfür werden die drei kommunalen Spitzenverbände jeweils zwei Vertreter/innen in die Nationale Plattform Elektromobilität senden können. Diese Beteiligung und Einbindung der Kommunen gilt auch für Arbeitsgruppen etc., die zukünftig erst noch geschaffen werden.
Am 19.08.2009 verabschiedete das Bundeskabinett den im November 2008 angekündigten Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität (NEP). Die Elektrifizierung der Antriebe ist eine ganz wesentliche Stellschraube für eine zukunftsfähige Mobilität. Sie bietet die Chance, die Abhängigkeit vom Öl zu reduzieren, die Emissionen zu minimieren und die Fahrzeuge besser in ein multimodales Verkehrssystem zu integrieren.
Um im internationalen Wettbewerb zu bestehen, muss Deutschland zum Leitmarkt Elektromobilität werden und die Führungsrolle von Wissenschaft sowie der Automobil- und Zulieferindustrie behaupten.
Ziel des NEP ist es, die Forschung und Entwicklung, die Marktvorbereitung und die Markteinführung von batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen in Deutschland voranzubringen.
Unterstützt werden zudem eine Reihe von Pilot- und Forschungsprojekten auf regionaler Ebene, um die technologische Entwicklung, aber auch die erforderlichen Kooperationen und Infrastrukturen voranzubringen. Die Forschungsförderung konzentriert sich auf zwei Schlüsselthemen: Batterien und die Entwicklung neuer Systemansätze für Elektrofahrzeuge. Auch eine enge Zusammenarbeit mit Städten und Kommunen für den Aufbau der Infrastruktur im öffentlichen Raum ist geplant. Ordnungsrechtliche Maßnahmen sollen folgen. So wird geprüft, ob Nutzvorteile wie Sonderfahrspuren oder -parkplätze für Elektrofahrzeuge eingeführt werden sollen.
Große Industrie- und Energieversorgungsunternehmen haben die Chancen der Elektromobilität zwischenzeitlich erkannt und suchen strategische Partnerschaften (z. B. RWE und Daimler, VW und Toshiba sowie Sanyo, VW und Varta). So äußert sich zum Beispiel Aral-BP – die bereits Erdgaszapfsäulen an ihren Tankstellen haben – zur Elektromobilität dahingehend, dass bei einer entsprechenden Nachfrage auch andere Formen der Mobilität an ihren Tankstellen angeboten werden. Ähnlich beurteilt das auch Deutsche Bank Research, die es für wahrscheinlich hält, dass die Mineralölindustrie in das Thema „Stromversorgung an der Tankstelle“ einsteigt, sobald es kommerziell interessant wird. RWE arbeitet, um ein flächendeckendes Netz von Ladesäulen für Elektroautos zu schaffen, schon heute mit namhaften Infrastrukturpartnern (z.B. ADAC, APCOA, Siemens) zusammen. Weitere Kooperationen sind geplant. RWE bietet interessierten Unternehmen die Möglichkeit, Ladesäulen für Elektroautos auf Kundenparkplätzen installieren zu lassen.
Die deutschen Kommunen stehen – gegebenenfalls mit ihren kommunalen Stadtwerken – in besonderer Verantwortung, zudem sich gleichzeitig ein zukunftswichtiges und -fähiges Aktivitätsfeld der kommunalen Daseinsvorsorge ergeben wird.
Zahlreiche Fragestellungen sind noch nicht abschließend zu beantworten (siehe nur die vielen noch erforderlichen Forschungsvorhaben und „Kapitel 3.3 – Herausforderungen durch Elektromobilität, Seite 9 ff des NEP) und damit ist ein genauer Zeitpunkt der erfolgreichen Einführung noch offen.
Dennoch ist eine frühzeitige Beschäftigung mit diesem Themenfeld unverzichtbar, um durch rechtzeitige Einflussnahme auf die politische Gestaltung der Rahmenbedingungen eine für die Kommunen günstige Ausgangssituation zu erreichen. Hierzu zählt auch die zwingend erforderliche Teilnahme an der Nationalen Plattform Elektromobilität und deren Arbeitsgruppen, die in der neuen Legislaturperiode implementiert werden.
Das wichtigste Kriterium eines diskriminierungsfreien Zugangs zur Infrastruktur ist für die Bundesregierung aller Voraussicht nach eine wesentliche Rahmenbedingung bei der Einführung der Elektromobilität. Der NEP gibt einen Hinweis auf die Definition einer diskriminierungsfreien Nutzung:
„Die Ladestationen sollten standardisiert und genormt sein. Hierzu gehören auch geeignete Zählertechniken und entsprechende Abrechnungssysteme, die noch zu entwickeln sind. Insbesondere künftige öffentliche Ladestellen sollten für jeden Stromlieferanten und jedes Fahrzeugmodell diskriminierungsfrei nutzbar sein. Es wäre nicht wünschenswert, wenn jeder Anbieter eine separate Infrastruktur von Ladestationen für seine Kunden schaffen müsste. Die Strombelieferung von Elektrofahrzeugen muss ebenso im Wettbewerb erfolgen können wie eine Strombelieferung der Haushalte.“
Quelle: Nationaler Entwicklungsplan Elektromobilität, S. 40.
Diese Voraussetzung wird am einfachsten dadurch zu erreichen sein, dass Kommunen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge diese Ladeinfrastrukturen schaffen und die diskriminierungsfreie Stromlieferung gewährleisten. Ein Tausch der Abhängigkeit von erdölproduzierenden Staaten mit einer neuen Abhängigkeit von stromproduzierenden Energieversorgungsunternehmen, die auch die Ladeinfrastrukturen stellen, muss vermieden werden.
Die wirkungsvolle und effektive Einbindung der Kommunen in diesen Prozess der Entwicklung und Einführung der Elektromobilität in Deutschland ist ein entscheidender Erfolgsfaktor.
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