Energiepolitik im Einklang mit Klimaschutz
Erklärtes Ziel der KPV-Bundesvertreterversammlung 2001 ist es, unter Beibehaltung der Grundlinien "Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit" der Bevölkerung und der Wirschaft ausreichende und bezahlbare Energie bei Erreichung des Klimaschutzziels des Kyoto-Protokolls zu garantieren.
Die Bundesvertreterversammlung 2001 hat auf Antrag des Bundesfachausschusses „Umwelt- und Naturschutz“ der Bundes-KPV folgenden Beschluss gefasst:
Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU/CSU Deutschlands stellt fest, dass Energiepolitik eine sich immer wieder neu stellende Herausforderung unserer postindustriellen Gesellschaft ist. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts wird weltweit mehr Energie verbraucht als je zuvor; der Energiebedarf wird nach internationalen Prognosen sogar in den nächsten Jahrzehnten weiter enorm ansteigen. Gerade unter diesen Parametern stellt sich die Herausforderung, den Energieverbrauch klimaverträglich zu gestalten, um u.a. die Erreichung des Kyoto-Klimaschutzzieles zu gewährleisten.
Das Ziel einer zukunftsorientierten Energiepolitik muss es sein – unter Beibehaltung der Grundlinien „Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit“ – der Bevölkerung und der Wirtschaft ausreichende und bezahlbare Energie bei Erreichung des Klimaschutzziels des Kyoto-Protokolls zu garantieren.
Der Bundesvorstand und Hauptausschuss der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands schließt sich daher grundsätzlich den Positionen des CDU-Bundesfachausschusses „Umwelt- und Energiepolitik“ in dem Beschluss „Maximen für eine zukunftsorientierte Energiepolitik im 21. Jahrhundert“ und den Eckpunkten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Energiepolitik an.
Dabei sind aus kommunalpolitischer Sicht insbesondere die Aspekte
- des Klimaschutzes und eines nachhaltig verantwortbaren Energiemixes mit besonderer Förderung dezentraler und regenerativer Energieangebote,
- einer sicheren Energieversorgung für den Energiestandort Deutschland, der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen, Subventionsregelungen und Zugangsvoraussetzungen in Europa,
- die Bündelung von Anreizen zur Energieeinsparung für Hausbesitzer und Investoren, die eine rationelle Energieverwendung im Gebäudebereich nicht nur bei Neubauten, sondern vor allem auch im Altbestand sicherstellen,
- der Schaffung einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur unter Einbeziehung des ÖPNV bei gleichzeitiger Zugänglichkeit der Städte für den Individualverkehr und der Erschließung des ländlichen Raumes,
von besonderer Bedeutung.
Die Kommunalpolitische Vereinigung fordert daher u.a. auch die Kommunen auf, im Rahmen ihrer Möglichkeiten diese Aspekte bei ihren politischen Aktivitäten, insbesondere den Aktivitäten auf dem Feld der kommunalen Energiepolitik, besonders zu beachten.
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