Erneuerbare Energien – Windenergie sinnvoll nutzen
Die KPV-Bundesvertreterversammlung 2003 bekräftigt ihren Beschluss zur Energiepolitik aus dem Jahr 2001 und betont, dass sich auch die Förderung erneuerbarer Energien vermehrt an den Prinzipien Wirtschaftlichkeit und Effizienz zu orientieren hat.
Antragsteller: KPV-Bundesfachausschuss „Umwelt und Naturschutz“
Die Bundesvertreterversammlung 2003 hat folgenden Beschluss gefasst:
Erneuerbare Energien – Windenergie sinnvoll nutzen
Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU/CSU Deutschlands stellt fest, dass eine zukunftsorientierte Energiepolitik sich an den Grundlinien „Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit“ auszurichten hat. Bei den Belangen der Umweltverträglichkeit ist insbesondere das Klimaschutzziel des Kyoto-Protokolls zu beachten. (Die KPV verweist diesbezüglich auf ihren Beschluss vom 22./23. November 2001.)
Unter diesen Parametern hat sich auch die Förderung der erneuerbaren Energien vermehrt an den Prinzipien Wirtschaftlichkeit und Effizienz zu orientieren.
Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands bekennt sich zum Ziel der Europäischen Union, den Anteil aller erneuerbaren Energieträger – also Wasserkraft, Windenergie, Biomasse, Geothermie, Fotovoltaik – am gesamten EU-Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 zu verdoppeln. Dieses bedeutet für die Bundesrepublik Deutschland, dass sich der Anteil der erneuerbaren Energien bis 2010 gegenüber 2000 auf 12,5 % des Stromverbrauchs zu erhöhen hat. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in der Nachfolge des Stromeinspeisungs-gesetzes leistet hierzu einen maßgeblichen Beitrag, so dass die erneuerbaren Energien heute bereits einen Anteil von ca. 8,5 % besitzen.
Die KPV spricht sich für eine nachhaltige Energiepolitik mit folgenden Grundsätzen aus:
- Neben der Förderung der erneuerbaren Energien verlangt eine nachhaltige Energiepolitik vor allem einen sparsamen Umgang mit den Ressourcen. Das Verdopplungsziel der EU kann daher umso leichter auch durch eine Verringerung des Energieverbrauchs (z.B. durch Gebäudesanierung)erreicht werden.
- Die einseitige Bevorzugung der Windenergie durch das EEG ist eine falsche Schwerpunktsetzung. Die Windkraftnutzung im Binnenland kann nur an den Standorten einen Beitrag zu einer nachhaltigen und kostengünstigen Energie und CO² -Vermeidungspolitik leisten, an denen eine ausreichende Windhöfigkeit einen wirtschaftlichen Betrieb garantiert. Ein weiterer Zubau von Windkraftanlagen an windungünstigen Standorten im Binnenland wird abgelehnt.
- Im Mix der erneuerbaren Energien spielt die Biomasse eine wichtige Rolle. Sie ist als dezentraler Energieträger auch im Grundlastbereich einsetzbar und hat damit gegenüber der Windenergienutzung uneinholbare Vorteile. Die Förderung der Biomasse – gerade der kleineren Biomasseanlagen – ist daher zu verbessern.