Europäische Obergrenze für Flüchtlingsaufnahme festlegen

Heute beraten die Fraktionen im Deutschen Bundestag über die von CDU/ CSU und SPD vorgeschlagenen Änderungen im Asylrecht. Den Abgeordneten liegt der Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Asylverfahrens vor. Dabei geht es zum einen um die Beschleunigung von Asylverfahren nicht schutzbedürftiger Personen sowie den Ersatz von Geldleistungen durch Sachleistungen.

Des Weiteren wird über den Entwurf eines Entlastungsbeschleunigungsgesetzes debattiert. Ziel der Vorlage der Bundesregierung ist die schnellere Entlastung von Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern.

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maiziere MdB plädierte in seiner Rede für die Festlegung einer europäischen Obergrenze für Flüchtlingsaufnahmen: „Nach meiner persönlichen Meinung müssen wir uns zu festen großzügigen Kontingenten für die Aufnahme von Flüchtlingen verständigen, die dann auch eine Begrenzung der Aufnahmefähigkeit bilden“. Nötig sei ein einheitliches europäisches Asylrecht, auch bei den Verfahren und den Leistungen für Flüchtlinge. De Maiziere mahnte auch Anstrengungen der internationalen Staatengemeinschaft an. Fluchtursachen müssten bekämpft und Transitländer unterstützt werden.

Artikel drucken

Ähnliche Artikel