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Europäische Verfassung – Neue Chance für die Kommunale Selbstverwaltung

Die Weiterentwicklung der Europäischen Union zu einer handlungsfähigeren, transparenteren und demokratischeren Gemeinschaft ist von enormer Wichtigkeit für alle Mitglieder. Im Rahmen der Verfassungsgestaltung der EU erwartet die KPV vor allem eine rechtzeitige Beteiligung der Kommunen und ihrer Spitzenverbände, wenn es um die Kontrollmechanismen geht, die die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit regeln.

Antragsteller: KPV-Bundesfachausschuss „Europapolitik“

Die Bundesvertreterversammlung 2003 hat folgenden Beschluss gefasst:

Europäische Verfassung – Neue Chance für die Kommunale Selbstverwaltung

Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands begrüßt die Vorlage des Entwurfs für eine Verfassung der Europäischen Union durch den Konvent. Der Konventsentwurf trägt in wesentlichen Punkten die Handschrift von CDU und CSU. Die Vorschläge des Konvents zur Weiterentwicklung der europäischen Integration kommen dem Ziel einer handlungsfähigeren, transparenteren und demokratischeren Gemeinschaft näher. Erstmals ist es gelungen, eine klarere Kompetenzordnung über die Zuständigkeiten der Europäischen Union mit einer Einteilung und Auflistung der Kompetenzkategorien festzulegen. Außerdem muss die Europäische Union dort, wo sie zuständig ist, die Prinzipien der begrenzten Einzelermächtigung, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit beachten. Damit sind allgemeine Zielformulierungen nicht mehr kompetenzbegründend.

Die überragende Bedeutung der Kommunen und Regionen im Aufbau der heutigen und mehr noch der künftigen Europäischen Union wird vom neuen Verfassungsentwurf anerkannt: Nach der Erweiterung auf über 455 Millionen Menschen wird das Ziel der Bürgernähe der EU, ihrer Normen, Gesetze und Programme unerreichbar bleiben, wenn deren Umsetzung auf die Vielfalt der lokalen oder regionalen Strukturen und Bedürfnisse nicht in leistungsstarken Selbstverwaltungsstrukturen der jeweiligen Mitgliedstaaten erfolgt.

Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands fordert die Bundesregierung und den Bundesrat auf, die Sicherung und Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland mit Nachdruck in den anstehenden Verhandlungen zu betreiben.

Die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker von CDU und CSU

Antragsteller: KPV-Bundesfachausschuss „Europapolitik“

Die Bundesvertreterversammlung hat folgenden Beschluss gefasst:

Europäische Verfassung –
Neue Chance für die Kommunale Selbstverwaltung

Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands begrüßt die Vorlage des Entwurfs für eine Verfassung der Europäischen Union durch den Konvent. Der Konventsentwurf trägt in wesentlichen Punkten die Handschrift von CDU und CSU. Die Vorschläge des Konvents zur Weiterentwicklung der europäischen Integration kommen dem Ziel einer handlungsfähigeren, transparenteren und demokratischeren Gemeinschaft näher. Erstmals ist es gelungen, eine klarere Kompetenzordnung über die Zuständigkeiten der Europäischen Union mit einer Einteilung und Auflistung der Kompetenzkategorien festzulegen. Außerdem muss die Europäische Union dort, wo sie zuständig ist, die Prinzipien der begrenzten Einzelermächtigung, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit beachten. Damit sind allgemeine Zielformulierungen nicht mehr kompetenzbegründend.

Die überragende Bedeutung der Kommunen und Regionen im Aufbau der heutigen und mehr noch der künftigen Europäischen Union wird vom neuen Verfassungsentwurf anerkannt: Nach der Erweiterung auf über 455 Millionen Menschen wird das Ziel der Bürgernähe der EU, ihrer Normen, Gesetze und Programme unerreichbar bleiben, wenn deren Umsetzung auf die Vielfalt der lokalen oder regionalen Strukturen und Bedürfnisse nicht in leistungsstarken Selbstverwaltungsstrukturen der jeweiligen Mitgliedstaaten erfolgt.

Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands fordert die Bundesregierung und den Bundesrat auf, die Sicherung und Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland mit Nachdruck in den anstehenden Verhandlungen zu betreiben.

Die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker von CDU und CSU

  • betonen die unersetzliche Rolle einer starken kommunalen
  • Selbstverwaltung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in der die Umsetzung des Rechts und der Politiken der EU überwiegend den Rathäusern und Kreisverwaltungen obliegt. Sie sind der „executive level“, die Ebene der Ausführung gegenüber dem Bürger;
  • sehen in der Stärkung lokaler und regionaler Selbstverwaltung eine wichtige Voraussetzung für die europäische Integration gerade auch im Hinblick auf die bevorstehende Erweiterung auf bald 25 Nationen mit über 455 Millionen Einwohnern, deren Zusammenhalt und Solidarität nicht durch Zentralismus, „Regelungsdichte“ europäischer Normen und unangemessene Eingriffe in die lokale Autonomie durch Politiken und Programme der EU gefährdet werden darf;
  • betonen, dass eine künftige gemeinsame Verfassung der EU „eine neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas, in der die Entscheidungen möglichst offen und möglichst bürgernah getroffen werden“, sein sollte (vgl. Artikel 1 des EU-Vertrages), und dass dieses Ziel der Transparenz und Bürgernähe in der erweiterten Union eine noch größere Bedeutung haben muss;
  • verweisen auf die Bedeutung der „Charta der Lokalen Selbstverwaltung“ des Europarates von 1985 für den demokratischen Aufbau Europas, die zudem nach der Wende in Mittel- und Osteuropa zur Grundlage der demokratischen Reformen in den Ländern der meisten EU-Beitrittskandidaten geworden ist und die heute zum „acquis communautaire“, zum gemeinsamen Rechtsgut der Mitgliedstaaten der EU gehört;
  • begrüßen die Formulierung der Präambel der Grundrechtscharta der EU, die unter Vorsitz von Altbundespräsident Roman Herzog auf die besondere Bedeutung der Kommunen einging und eine alte Forderung der europäischen kommunalen Familie aufnahm, wenn es dort heißt: „Die Union trägt zur Erhaltung und zur Entwicklung dieser gemeinsamen Werte unter Achtung der Vielfalt der Kulturen und Traditionen der Völker Europas sowie der nationalen Identität der Mitgliedstaaten und der Organisation ihrer staatlichen Gewalt auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene bei.“
  • begrüßen, dass die künftige Verfassung der Europäischen Union den in der Christlichen Soziallehre verankerten Grundsatz der Subsidiarität nicht nur übernehmen wird, sondern durch besondere Beteiligungs- und Kontrollverfahren wie auch ein Klagerecht vor dem EuGH nachhaltig ebenso stärken wird wie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, nach dem „Maßnahmen der Gemeinschaft nicht über das für die Erreichung der Ziele des Vertrages erforderliche Maß hinaus(gehen )“befolgen wird;
  • begrüßen vor allem, dass der Verfassungsentwurf die Union verpflichtet, „die nationale Identität ihrer Mitgliedstaaten zu achten“ und dazu „insbesondere ihre politischen und verfassungsrechtlichen Strukturen einschließlich der staatlichen Behörden auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene“ rechnet;
  • begrüßen auch den Entwurf des Konventspräsidiums zum „Subsidiaritätsprotokoll“, das unmittelbar wirksames Verfassungsrecht werden soll, wonach vor Erlass eines Rechtsaktes (durch die EU) „der regionalen und lokalen Dimension der in Betracht gezogenen Maßnahme Rechnung zu tragen ist“;
  • fordern insoweit eine rechtzeitige Beteiligung der Kommunen und ihrer kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der im Konvent inzwischen weitgehend zum Konsens geführten Beteiligungs- und Kontrollmechanismen, wenn es um die Einhaltung dieser Ziele und insbesondere der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit geht („early-warning-system“ und das anschließende Klagerecht vor dem EuGH). Dies sollte schon durch eine Beteiligung der europäischen Kommunalverbände und des Ausschuss der Regionen (AdR) seitens der Kommission geschehen, wenn diese ihre Entwürfe von Gesetzen und Programmen vorlegt;
  • fordern von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung eine künftig konsequentere Anwendung des § 10 des Gesetzes über die Zusammenarbeit zwischen Bund-Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG), wonach „bei Vorhaben der Europäischen Union das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände zur Regelung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu wahren (ist) und ihre Belange zu schützen sind.“
  • fordern schon jetzt die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat auf, für die inzwischen unstreitig vorgesehene Beteiligung der nationalen Parlamente durch die EU geeignete Verfahren zur rechtzeitigen Beteiligung der Kommunen und ihrer Spitzenverbänden zu entwickeln und im Rahmen der anstehenden Änderung der Artikel 45 GG (Europaausschuss des Bundestages) und Artikel 50 GG (Mitwirkung des Bundesrates) und/oder in anderer geeigneter Form gesetzlich zu verankern.
  • lehnen eine Kompetenz der Europäischen Union, die Prinzipien und Bedingungen für Leistungen der Daseinsvorsorge zu regeln, kategorisch ab und fordern die Bundesregierung auf, diese Haltung ebenfalls bei der Ratspräsidentschaft durchzusetzen.
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