Flüchtlingsgipfel am 8. Mai 2015 muss auch zu strukturellen Änderungen beitragen
Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat heute eine Positionierung zum Flüchtlingsgipfel am 8. Mai 2015 beschlossen. Dazu erklärt der Vorsitzende der AG und Bundesvorsitzende der KPV, Ingbert Liebing MdB: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung zu einem Flüchtlingsgipfel eingeladen hat, um für die drängenden Herausforderungen der aktuellen Flüchtlingsströme eine gemeinsame Lösung mit den Ländern zu finden.
Der Bund hat sich bereits seiner Verantwortung gestellt, für eine Beschleunigung der Asylverfahren zu sorgen. Wir begrüßen die Schaffung von zusätzlichen 650 Stellen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Da diese bislang nicht ausreichen, um die angestrebte Bearbeitungszeit von drei Monaten zu erreichen, halten wir eine weitere erhebliche Aufstockung der Mitarbeiter für geboten.
Die Diskussionen des Flüchtlingsgipfels dürfen aber nicht nur über eine Aufstockung der finanziellen Beteiligung des Bundes geführt werden. Hier greift der Beschluss des SPD-Präsidiums vom 4. Mai 2015 zu kurz. Wenn die Sozialdemokraten nach weiteren finanziellen Leistungen des Bundes rufen, lenken sie von eigenen Versäumnissen in den von ihnen geführten Ländern ab.
Die Strukturen sind insgesamt zu beraten. Sofern weitere finanzielle Leistungen des Bundes beschlossen werden, müssen diese auch zu strukturellen Veränderungen führen. Das Grundproblem liegt darin, dass weit über die Hälfte der Asylbewerber nicht schutzbedürftig ist und in die Herkunftsländer zurückkehren muss. Etliche Länder aber kommen ihren Verpflichtungen nicht nach: Asylbewerber werden jetzt so schnell wie möglich aus der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung, die vom Land finanziert wird, an die Kommunen weitergeleitet. Das verschärft die Unterbringungslast der Kommunen. Gleichzeitig sind viele Länder sehr zurückhaltend bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber. Das verstärkt den Kostendruck auf die Kommunen. Deshalb erwarten wir, dass nur diejenigen Asylbewerber auf die Kommunen verteilt werden, die Aussicht auf Anerkennung haben. Asylbewerber, etwa aus Balkan-Ländern, deren Antrag aller Voraussicht nach abgelehnt wird, dürfen gar nicht auf die Kommunen verteilt werden.
Es darf nicht nur der Missstand finanziert werden. Wir brauchen strukturelle Änderungen, damit den wirklich Verfolgten besser geholfen werden kann.“
Flüchtlingsgipfel am 8 5 2015 – Positionierung der AG (Beschluss 05 05 2015 – final)
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