Finanzen

Föderalismus macht nur mit starker kommunaler Selbstverwaltung Sinn!

Uneingeschränkte Geltung des Subsidiaritätsprinzips, Neureglung der Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und Kommunen unter Berücksichtigung des Konnexitätsprinzis sowie die Stärkung der Anhörungsrechte der Kommunen im Gesetzgebungsverfahren des Bundes – das sind die Bereiche, für die sich die KPV nach einem Beschluss des Bundesvorstands und Hauptausschusses 2004 verstärkt einsetzen will.

Beschluss des Bundesvorstandes und des Hauptausschusses am
18. Juni 2004 in Berlin:

Die Revitalisierung des Föderalismus in Deutschland bietet in Verbindung mit einer konsequenten Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips die beste Voraussetzung für einen bürgernahen Staat. Insofern greift der an die Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung erteilte Auftrag zu kurz, in dem er sich auf die Steigerung der „Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung“ konzentriert. Vielmehr gilt es, den Mut aufzubringen, eine grundlegende Reform durchzuführen, die, neben den wichtigen Aspekten Bürokratieabbau, Aufgabenentflechtung und Neuverteilung der Gesetzgebungskompetenzen, auch maßgeblich zur Instandsetzung einer aktiven Kommunalen Selbstverwaltung beiträgt.

Den Bürgern den Staat zurückgeben!

Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands setzt sich für eine umfassende Föderalismusreform ein, die dem Anspruch unserer Bürgerinnen und Bürger auf politische Gestaltungsmöglichkeiten, auf Durchschaubarkeit und Verständlichkeit politischer Strukturen und eigene Handlungs- und Entscheidungskompetenz in den Kommunen wirklich gerecht wird.

In keinem gesellschaftlichen, politischen oder staatlichen Rahmen als der kommunalen Selbstverwaltung können Bürgerinnen und Bürger die Geschicke selber in die Hand nehmen. Aktive Bürgerbeteiligung in den Kommunen muss sich wieder lohnen, Spaß machen, aber in erster Line auch wieder etwas bewirken können.

Dazu muss die Kommunale Selbstverwaltung wieder mit dem finanziellen und politischen Handlungsspielraum ausgestattet werden, der eine verantwortliche Teilhabe vor Ort überhaupt erst ermöglicht und den Bürgerinnen und Bürgern auf konkrete Weise Demokratie erfahrbar macht.

Die offensichtlich allerorten festzustellende Politikverdrossenheit resultiert nicht zuletzt aus der Erfahrung des Einzelnen, den nur schwer nachvollziehbaren Entscheidungen und Eingriffen eines immer abstrakter gewordenen Staates einigermaßen machtlos gegenüber zu stehen. Die Wertschätzung demokratischer Strukturen ergibt sich nicht ohne weiteres: Untersuchungen aus anderen europäischen Ländern weisen eindringlich darauf hin, dass der Verlust von konkret erfahrbaren demokratischen Entscheidungen vor Ort auch negative Auswirkungen auf die demokratische Akzeptanz des Gesamtstaates haben.

Gerade in Hinblick auf diese alarmierenden Tendenzen sollte die Föderalismusreform auch die Lage der Kommunen durchgreifend verbessern, um die demokratischen Rechte der Bürger zu schützen und die Bürgernähe zu fördern!

Wir fordern deshalb eine Föderalismusreform, die

– dem Subsidiaritätsprinzip uneingeschränkte Geltung verschafft.

So wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Entscheidungen möglichst dezentral und nahe am Bürger getroffen werden und die Länder und Gemeinden gegenüber Zugriffen auf die ihnen zustehenden Gestaltungsrechten geschützt sind.

Nur wenn politische Verantwortung klar bestimmt ist, kann auch vom Bürger erwartet werden, dass er selbst Verantwortung übernimmt. In dem Maße, in dem politische Entscheidungsprozesse transparent und nachvollziehbar werden, wachsen auch das Interesse und die Möglichkeiten des Bürgers, politische Prozesse mitzugestalten.

Ziel muss es sein, eine umfassende Reform auf den Weg zu bringen, die gerade den wesentlichen Stärken eines föderalen Systems wieder zur Geltung verhilft: Dazu gehört zu allererst die Vielfalt politischer Lösungen, die politisches Lernen ebenso einschließt wie die Suche nach den besten Lösungsansätzen. Vielfalt muss als Chance für Freiheit und Wohlstand wieder gewonnen, der Wert regional bedingter wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verschiedenheit wieder anerkannt werden.

– die Kompetenzzuordnung zwischen Bund, Ländern und
Kommunen neu regelt und dabei die Verknüpfung von
Aufgabenverantwortung und Ausgabenlast ebenso
berücksichtigt wie die Umgestaltung des föderalen Gefüges
in der Finanzordnung.

Die gegenwärtige dramatische Finanzsituation der kommunalen Haushalte resultiert maßgeblich aus dem verfassungsrechtlichen Mangel, dass der, der eine Aufgabe zuweist, nicht auch für deren Finanzierung aufkommt.

Es muss zukünftig verhindert werden, dass der Bund weiterhin Aufgaben an die Kommunen überträgt, ohne für die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel zu sorgen. Wenn ein echtes Konnexitätsprinzip nicht durchsetzbar ist, muss dem Bund jedes Durchgriffsrecht auf die Kommunen verfassungsrechtlich untersagt werden. In diesem Zusammenhang müssen bestehende Gesetze auf den Prüfstand!

Damit die Länder und Kommunen selbstverantwortlich Politik gestalten können, benötigen sie eine Steuerautonomie zur selbständigen Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben. Die KPV hat hierzu ein eigenes Steuermodell entwickelt.

– die Anhörungsrechte der Kommunen im Gesetzgebungs-
verfahren des Bundes insbesondere hinsichtlich der
Kostenfolgen nach dem Vorbild der Landesebenen stärkt.

Wir fordern die Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung auf, die Vertreter der Kommunen in einem stärkeren Maße als bisher geschehen, an den Beratungen zu beteiligen und gemeinsam mit ihnen die Chance zu ergreifen, ein echtes Reformprojekt auf den Weg zu bringen, das nicht nur konsequent die dringend erforderliche Aufgabenentflechtung beinhaltet, sondern auch dazu beiträgt, dass

  • mehr Subsidiarität und damit auch größere Transparenz entsteht
  • der Wettbewerb um die besten politischen Lösungen in Deutschland zunimmt
  • bestehende Gesetze im Sinne einer echten Konnexität geändert
  • zukünftige Gesetze den Durchgriff auf die Kommunen unterlassen
  • den Kommunen größere finanzpolitische Handlungs- und
  • Gestaltungsspielräume eingeräumt werden.
     
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