Götz: Bayern top, NRW floppt
Peter Götz MdB, kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzender der KPV, kritisiert den "Stärkungspakt" der NRW-Landesregierung und lobt Bayern für seine Unterstützung der Kommunen. Während in NRW gut wirtschaftende Kommunen schwächere unterstützen sollen, gibt es in Bayern für alle Kommunen eine Untestützung des Landes.
Zur Steigerung des kommunalen Finanzausgleichs in Bayern um 413 Millionen Euro und zur ungerechten Umverteilungspolitik in NRW erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
„Mit dem höchsten kommunalen Finanzausgleich aller Zeiten wird Bayern im Jahr 2012 seiner Aufgabe für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen gerecht. Das ist ein Musterbeispiel für kommunalfreundliche Politik.
Seinen Schwerpunkt setzt der in Bayern gemeinsam mit den Kommunen vereinbarte Finanzausgleich bei der Stärkung der Verwaltungshaushalte der Kommunen und der Investitionsförderung. Durch die Erhöhung der Investitionspauschalen zur Unterstützung bei kleineren Investitionen wird insbesondere die Investitionskraft der kleineren und strukturschwachen Gemeinden gestärkt.
In Nordrhein-Westfalen hingegen soll die als ‚Stärkungspakt‘ bezeichnete Umverteilung der Schlüsselzuweisungen an Kommunen offenbar Realität werden. Dies führt dort dazu, dass am Ende auch gut wirtschaftende Kommunen zu Kasse gebeten werden. Der ‚Stärkungspakt‘ in NRW schwächt die Kommunen und bestraft die Städte und Gemeinden, die in der Vergangenheit gespart und ihre Haushalte konsolidiert haben.“
Hintergrund:
Der Freistaat Bayern unterstützt seine Kommunen 2012 mit 7,26 Milliarden Euro, davon sind 6,8 Milliarden Euro Landesmittel. Das bedeutet eine Steigerung von 6,5 Prozent bzw. 413 Millionen Euro. Der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund wird in Bayern von 12,2 Prozent auf 12,5 Prozent angehoben.
Ein ganz anderes Bild bietet hingegen die anhaltende Verteilungsdebatte zum Stabilitätspakt in NRW. Ohne Erfolg fordern dort die Kommunen, die Landeshilfen so aufzustocken, dass alle Kommunen ihrer Verpflichtung zur Liquiditätssicherung und zum Haushaltsausgleich nachkommen können.