Strukturpolitik

Götz: Einsatzfähigkeit freiwilliger Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes erhöhen

In dieser Woche berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung den von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung des sogenannten „Feuerwehrführerscheins“.

Für den kommunalpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Vorsitzenden der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV), Peter Götz MdB, sind die Prioritäten eindeutig: „Unnötige bürokratische Hürden werden beseitigt und die Einsatzfähigkeit freiwilliger Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes umfassend erhöht. Nach Schätzung des Deutschen Feuerwehrverbandes sind davon bundesweit rund 16.000 Fahrzeuge betroffen."

Der Gesetzentwurf der unionsgeführten Bundesregierung stärke das ehrenamtliche Engagement der freiwilligen Helfer bei den Feuerwehren, Rettungsdiensten, des technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes. CDU, CSU und FDP wollten Rechtssicherheit für die ehrenamtlichen Einsatzfahrer herstellen und dabei die Kommunen möglichst wenig belasten.

Wichtig sei, dass die Hilfsorganisationen neben der internen Einweisung auch eine organisationsinterne Prüfung auf Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 t durchführen könnten. Für die betroffenen freiwilligen Fahrer eröffne sich so ein effektives und trotzdem einfaches Verfahren. Nach Inkrafttreten des Gesetzes könnten die ermächtigten Landesregierungen die Ausstellung der Fahrberechtigungen entsprechend ihrer regionalen Bedürfnisse selbst ausgestalten.

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