Finanzen

Goldener Zügel für finanzschwache Kommunen

Zu den abschließenden Beratungen zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und den damit verbundenen Änderungen des Grundgesetzes erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing MdB:

„Die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist ein elementar wichtiges Vorhaben der laufenden Wahlperiode. Das großzügige finanzielle Engagement des Bundes ist für viele Kommunen eine große Hilfe, aber Mischzuständigkeiten und Mischfinanzierungen klären Verantwortlichkeiten nicht und werden oft als „goldener Zügel“ wirken. Die grundgesetzlich garantierte Kommunale Selbstverwaltung wird das eher einschränken.

Tatsache ist, dass die Investitionshilfe des Bundes auf 7 Mrd. Euro verdoppelt wird. Dies zeigt wiederum, dass der Bund den Kommunen hilft, weil viele Landesregierungen ihre Kommunen vernachlässigt haben. Die Einfügung des Artikels 104c GG setzt aber ein schwieriges Signal und schafft falsche Anreize. Statt Bundeshilfen für finanzschwache Kommunen im Grundgesetz zu normieren, sollten die finanziell zuständigen Länder alles daran setzen, die Finanzschwäche von Kommunen zu beheben. Das eigentliche Ziel müsste es sein, dass es keine finanzschwachen Kommunen gibt. Stattdessen werden finanzschwache Kommunen jetzt sogar in der Verfassung verankert.

Ziel der Föderalismusreform 2006 ist gewesen, klare Strukturen und Verantwortlichkeiten in der Aufgabenwahrnehmung durch Bund und Länder zu schaffen. Dieses Ziel war richtig und ist weiterhin richtig. Mit Artikel 104c GG wird dieses Ziel ein Stück aus den Augen verloren.“

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