Grundsteuerreform längst überfällig
Vor dem morgigen Beginn der Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Verfassungskonformität der Grundsteuer erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase MdB: „Die Grundsteuer ist für die Kommunen unverzichtbar und mit einem Aufkommen von rund 13 Mrd. Euro eine erhebliche Einnahmequelle, die langfristig gesichert werden muss.
Diese Mittel garantieren den Kommunen Gestaltungsspielraum und -freiheit. Eine einvernehmliche Einigung der 16 Bundesländer auf eine Neuordnung der Bemessungsgrundlagen ist bislang nicht erfolgt. Deshalb fordern wir, dass die neue Bundesregierung die Initiative ergreift und einen mehrheitsfähigen Gesetzentwurf vorlegt, der den Grundsatz der Gleichbehandlung berücksichtigt.“
Hintergrund
Die derzeit anzuwendende Bemessungsgrundlage für den Wert eines Grundstücks stammt in den sogenannten alten Bundesländern aus dem Jahr 1964. Das Instrument, das in den neuen Bundesländern genutzt wird, ist sogar noch 29 Jahre älter. Zwei Immobilien, die den gleichen Marktwert haben, können so zu einer höchst ungleichen Grundsteuerpflicht führen. Das widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung.