Gute Nachricht für Kommunen: Bundestag beschließt neue Regeln für die Umnutzung von Bahngrundstücken
Der Bundestag hat am 26. Juni 2025 neue Regeln für die Umnutzung von Bahngrundstücken beschlossen (Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes). Dazu sagen der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Björn Simon, und der zuständige Berichterstatter für die Schiene, Michael Donth:
Björn Simon: „Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir eine dringend benötigte Erleichterung für Städte und Gemeinden. Die im Dezember 2023 von der Ampel-Koalition eingeführten rigiden Freistellungsregelungen für Bahnflächen haben bundesweit über 170 kommunale Projekte blockiert – insbesondere im Wohnungsbau. Unsere Gesetzesänderung sorgt nun für Rechtsklarheit und mehr Planungssicherheit: Bahnflächen können freigestellt werden, wenn sie weder konkret noch in Zukunft für die Bahn gebraucht werden. Damit ermöglichen wir eine zukunftsfähige Stadtentwicklung, auch beim Thema Wohnraum, ohne die Perspektiven für den Schienenverkehr aus dem Blick zu verlieren. Das ist eine pragmatische Lösung, die den Bedürfnissen vor Ort gerecht wird.“
Michael Donth: „Ich freue mich sehr, dass wir nach über anderthalb Jahren endlich eine Lösung zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes haben. Städte wie Berlin, Köln, Ulm oder Nürtingen brauchen dringend innerstädtische Flächen – vor allem für Wohnungsbau. Die dort angefangen Planungen können nun endlich weitergeführt werden. Gleichzeitig verhindert unser Gesetzentwurf, dass potenziell reaktivierbare Strecken voreilig aufgegeben werden. Das ist für die Schieneninfrastruktur in unserem Land wichtig und ein ausgewogener Weg“.