Handlungsbedarf Deregulierung
Wie können die Kommunen künftig wieder handlungsfähiger gemacht werden? Diese Frage stellten sich die Bundesvertreter der KPV auf ihrer Versammlung 2007. Ihr Beschluss sieht in erster Linie eine Deregulierung in verschiedenen Bereichen vor. Dazu zählen z. B. das Vergaberecht, die Widerspruchsebenen und Leistungen in den sozialen Sicherungssystemen.
Beschluss
Bundesvertreterversammlung
10. November 2007 in Berlin
Die Handlungsfähigkeit vieler Kommunen ist nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch durch eine Vielzahl von Aufgaben und Vorschriften stark eingeschränkt. Zur Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit ist daher ein Abbau von Aufgaben und Vorschriften unerlässlich.
Zur Deregulierung sieht die KPV Deutschland die folgende Handlungsfelder:
- Vereinfachung des Vergaberechtes
- Reduzierung von Widerspruchsebenen
- Einrichtung eines zentralen Melderegisters
- Straffung von Leistungen in den sozialen Sicherungssystemen
- Abschaffung von Hemmnissen der interkommunalen Zusammenarbeit
- Freigabe von Standards bei öffentlichen Einrichtungen
- Bündelung und Vereinfachung des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit.
Dies soll im Bundesfachausschuss „Innenpolitik und Schlanker Staat“ weiter konkretisiert werden.
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