Energie

Heizungsgesetz geht in die Verlängerung

Das sogenannte Heizungsgesetz (GEG) wurde nun doch nicht wie von der Ampel-Regierung geplant in der letzten Sitzung des Bundestages vor der Sommerpause verabschiedet.

Das Bundesverfassungsgericht gab der Klage des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann statt, wonach die Abgeordneten nicht genügend Zeit gehabt hätten, sich mit der Gesetzesvorlage zu beschäftigen. Viele Abgeordnete hatten sich in letzter Zeit darüber beklagt, dass Gesetze im Hauruck-Verfahren durch das Parlament gepeitscht würden. Sie sehen das Herzstück der Demokratie dadurch bestätigt.

Auch VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing kritisiert dies: „Das Bundesverfassungsgericht hat mit der gestrigen Entscheidung die Parlamentsrechte und die Beteiligungsrechte einzelner Abgeordneter gestärkt. Das wird der Deutsche Bundestag sicherlich in neue Regeln umsetzen. Das ist die Gelegenheit, auch die Beteiligungsrechte von Verbänden zu stärken, die sich in der letzten Zeit auf ein nicht mehr hinnehmbares Maß verdichtet und verkürzt haben. Was in Krisenzeiten nachvollziehbar ist, darf aber nicht zum Regelfall werden.“

Nach dem Willen der Ampel-Regierung soll im September nach der Sommerpause über das Heizungsgesetz abgestimmt werden. Anpassungen an dem umstrittenen Gesetz sind nicht vorgesehen. Die Union hingegen fordert, die Chance zu nutzen und das Heizungsgesetz grundlegen zu überarbeiten. Klar ist, die Wärmewende ist ein gesellschaftliches Mammutprojekt und ohne einen breiten gesellschaftlichen Konsens nicht zu stemmen.

Auch der KPV-Bundesvorsitzende und Haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase, sieht Nachbesserungsbedarf: „Das Gesetz über die Wärmeplanung der Kommunen soll erst im Herbst kommen, obwohl es als Voraussetzung für das Gesetz zum Heizungsaustausch gedacht war. Denn erst, wenn die Wärmeplanung vor Ort steht, haben die Bürgerinnen und Bürger eine Wahl zwischen dem Anschluss an das Netz oder einer individuellen Lösung – sei es eine Wärmepumpe, eine Pelletheizung oder eine Gasheizung, die später beispielsweise mit grünem Wasserstoff betrieben werden kann. Wie viel Technologieoffenheit das Gesetz aber wirklich zulässt, ist immer noch nicht klar. Ich befürchte einen Etikettenschwindel.“

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