Soziales

Hilfe zur Arbeit – Hilfe zur Selbstverwaltung

Die bestehende Arbeitsverwaltung kann heute den rund fünf Millionen Arbeitslosen keine Arbeit vermitteln. Eine starke kommunale Selbstverantwortung könnte jedoch auch in diesem Bereich sehr hilfreich sein. Laut Beschluss des KPV-Bundesvorstandes und des KPV-Hauptausschusses im Mai 2003 müssen dafür jedoch zunächst die Grundlagen geschaffen werden. Die Schlüsselwörter heißen wieder  Konnexitätsprinzip und einheitliches bundesfinanziertes Leistungsrecht für Arbeitsfähige.

Beschluss des Bundesvorstandes und des Hauptausschusses
vom 5. Mai 2003 in Berlin

Wir, die Kommunalpolitiker der Union, lassen die Menschen ohne Arbeit in unseren Gemeinden, Städten und Kreisen in dieser schwierigen Lage nicht allein.

Die rot-grüne Politik hat unser Land in eine schwere Krise geführt. Die bestehende Arbeitsverwaltung kann heute den rund 5 Millionen Frauen und Männern keine Arbeit vermitteln. Die rot-grüne Arbeitsmarktpolitik, die lähmende Wirtschafts- und Finanzpolitik sind dafür verantwortlich, dass viel zu viele Menschen in unseren Kommunen ohne Arbeit leben müssen. Dieser Verantwortung kann sich die rot-grüne Regierung nicht entziehen.

Eine starke kommunale Selbstverantwortung könnte heute der Motor für eine neue Hilfe zur Arbeit sein. Gerade in den letzten Jahren allerdings sind den Kommunen immer weitere Aufgaben aufgebürdet worden, ohne dass eine Finanzierung gesichert worden wäre. Damit muss jetzt Schluss sein.

  1. Die Kommunalpolitiker der Union fordern die Ministerpräsidenten, Landesregierungen und Landesparlamente auf, einer Reform des Sozialsystems nur zuzustimmen, wenn vorher ein echtes detailliertes Konnexitätsprinzip ins Grundgesetz aufgenommen wird.

    Wir setzen uns für die arbeitslosen Menschen auch in Zukunft ein. Dort, wo mit allen gebündelten Kräften, mit einer persönlichen Betreuung und Hilfe, mit Qualifizierung und Vermittlung vor Ort direkt geholfen werden kann, muss dies erfolgen. Subsidiarität heißt für uns, dass das, was in den Kommunen geleistet werden kann, auch vor Ort geleistet wird. Leistungen, die eine Kommune nicht erbringen kann (z.B. Arbeitsmarktpolitik und überregionale Arbeitsvermittlung), müssen von anderen privaten und staatlichen Einrichtungen übernommen werden.

  2. Die Kommunalpolitiker der Union fordern seit langem ein bundesfinanziertes einheitliches Leistungsrecht für Arbeitsfähige (vgl. z. B. Beschluss von Potsdam der KPV). Die Erfüllung der Aufgabe muss so gestaltet werden, dass die finanzielle Verantwortung beim Bund liegt. Dies schafft den nötigen Anreiz für eine positive Arbeitsmarktpolitik. Das System der Abrechnung sollte so gestaltet werden, dass für die Kommunen ebenfalls ein Anreiz entsteht, möglichst viele Menschen in die Arbeitsmärkte zu vermitteln (z. B. Prämien).

    Die Kommunalen Spitzenverbände haben eine intensive Debatte zur Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe geführt. Ohne das leidenschaftliche Ringen um die zukunftsweisende Neuordnung unserer Sozialsysteme werden Positionen nicht richtig klar und deutlich. Nun gilt es, sich aufeinander zu zu bewegen und das Wohl der Arbeitssuchenden und der zukünftigen kommunalen Selbstverwaltung ins Auge zu fassen.

  3. Wir fordern die Kommunalen Spitzenverbände auf, zu erarbeiten, unter welchen Bedingungen eine möglichst weitgehende kommunale Aufgabenerfüllung bei größtmöglicher Handlungsfreiheit und bei Bundesfinanzierung sowie bei Konnexität zu erzielen ist.

    Dieses neue Leistungsrecht muss Leistungsanreize und Sanktionen für alle Beteiligten enthalten, für die handelnden staatlichen und kommunalen Ebenen, wie für die Arbeitslosen selbst. Wir brauchen vielfältige Gestaltungsspielräume für kreative und erfolgreiche Problemlösungen und die Vernetzung mit anderen Politikfeldern wie Wirtschaftsförderung, Jugend- und Sozialpolitik. Die Kommunen müssen bei dieser Reform im Ergebnis neuen finanziellen Handlungsspielraum gewinnen, damit die Menschen in den Gemeinden und Städten ihre Geschicke wieder selbst in die Hand nehmen können.
     

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