Finanzen

Ingbert Liebing: Auch 2015 wird ein gutes Jahr für die Kommunen

Zum 1. Januar 2015 sind weitere unterstützende Maßnahmen des Bundes für die Kommunen wirksam geworden. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzende der KPV, Ingbert Liebing MdB, erläutert die Entlastungen:

„Der Bund hält Wort und setzt die Unterstützung der Kommunen auch im kommenden Jahr kontinuierlich fort. Insgesamt profitieren die Kommunen 2015 von Bundesleistungen in Höhe von über 24 Milliarden Euro. Dazu gehören über elf Milliarden Euro im Bereich Soziales und frühkindliche Bildung:

  • Beteiligung des Bundes an den Netto-Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit rund 5,9 Milliarden Euro,
  • Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) mit rund 4,4 Milliarden Euro,
  • Beteiligung des Bundes am bedarfsgerechten Ausbau der
  • Betreuungsinfrastruktur für Kinder unter drei Jahren mit rund 1,0 Milliarden Euro.

 

Außerdem werden die Kommunen von weiteren 12,1 Milliarden Euro Bundesleistungen für die Länder im Bereich Verkehr, Bau und Stadtentwicklung profitieren können.

Dazu kommen weitere Entlastungen der Kommunen:

  • So unterstützt der Bund die Kommunen im kommenden Jahr erstmals mit einer Milliarde Euro aus der Vorabentlastung im Vorfeld der Reform der Eingliederungshilfe. Davon werden 500 Millionen Euro über eine höhere Beteiligung der Kommunen am Aufkommen der Umsatzsteuer weitergeleitet – weitere 500 Millionen werden über eine zusätzliche Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU) finanziert (in der oben stehenden Aufstellung noch nicht enthalten).
  • Bei der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern unterstützt der Bund Länder und Kommunen in den kommenden zwei Jahren mit einem Betrag von insgesamt einer Milliarde Euro –  davon 500 Millionen Euro im Jahr 2015. Zudem können Kommunen Liegenschaften des Bundes mietzinsfrei zur Unterbringung von  Asylbewerbern anmieten. Dies bringt voraussichtlich eine weitere Entlastung in Höhe von 24 Millionen Euro.

 

Die unionsgeführte Bundesregierung setzt damit die kommunalfreundliche Politik der vergangenen Jahre fort. Es ist eine verfassungsrechtlich gebotene Aufgabe der Länder, die Finanzausstattung ihrer Kommunen sicherzustellen. Daher erwarten die Menschen zu Recht, dass die Länder zusätzliche Spielräume der Kommunen nicht wieder einengen. Die Bundesmittel müssen ungekürzt und zusätzlich bei den Kommunen ankommen und dürfen nicht über den kommunalen Finanzausgleich verrechnet werden.“

 

 

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