Ingbert Liebing als KPV-Landesvorsitzender wiedergewählt

Die Landesversammlung der KPV Schleswig-Holstein hat ihren Vorsitzenden, den Bundestagsabgeordneten und neuen KPV-Bundesvorsitzenden, Ingbert Liebing, mit 97% Zustimmung wiedergewählt. Zu seinen Stellvertretern wurden erneut die Owschlager Bürgermeisterin Christiane Ostermeyer und der Bürgermeister der Stadt Bargteheide Dr. Henning Görtz gewählt.

Der neue Landesvorstand der KPV-Schleswig-Holstein

Der neue Landesvorstand der KPV-Schleswig-Holstein

Im Rahmen eines Kommunalkongresses führte die KPV eine Podiumsdiskussion zum Kommunalen Finanzausgleich (FAG) durch. Im Podium saßen Hans-Joachim Grote, Oberbürgermeister der Stadt Norderstedt und Vorsitzender des Städtebundes Schleswig-Holstein; Dr. Rolf-Oliver Schwemer, Landrat Kreis Rendsburg-Eckernförde und Vorsitzender des Finanzausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, Jörg Bülow, Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages sowie Oliver Dörflinger, Kämmerer der kreisfreien Stadt Neumünster. Einig waren sich die Teilnehmer darin, dass eine faire Lösung bei der Neuordnung des FAG für Stadt und Land gefunden muss. Dies sei mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung nicht gegeben. Gegen eine Unterfinanzierung der Kommunen hilft nur, dass mehr Geld für den FAG-Topf vom Land zur Verfügung gestellt wird. In ihrer anschließenden Landesversammlung brachten die KPV-Delegierten einstimmig zum Ausdruck, dass sie den vorgelegten notwendigen FAG-Gesetzentwurf des Innenministers des Landes Schleswig-Holstein ablehnen. „Der Gesetzentwurf spaltet die kommunale Familie und löst die finanziellen Probleme der Kommunen insgesamt nicht. Die Finanzprobleme der Städte, Kreise und Gemeinden in Schleswig-Holstein lassen sich nur durch mehr Geld lösen”, heißt es im Beschluss. Deshalb spricht sich die KPV Schleswig-Holstein dafür aus, im Zuge der Neuordnung des FAG den Eingriff in das FAG schrittweise zurückzuführen. Darüber hinaus ist in den jetzt kommenden Landeshaushalten zunächst sicherzustellen, dass Bundesmittel, die zur Entlastung der Kommunen dienen sollen, in vollem Umfang weitergeleitet werden. Weiter wollen die CDU-Kommunalpolitiker Ungerechtigkeiten beseitigt wissen, die das neue Recht zur Kommunalwahl mit sich gebracht hat. So soll eine „Mehrheitsklausel“ in das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) eingefügt werden, die ein solch kurioses Wahlergebnis wie in der Gemeinde Boostedt verhindert. Dort hatte die CDU mit 51,06 Prozent die absolute Mehrheit der Stimmen gewonnen, aber in der Vertretung nur acht der 17 Sitze erhalten und ist in der Minderheit. Die KPV kritisiert die zunehmende Zersplitterung der kommunalen Vertretungen. Dies mache die ehrenamtliche Arbeit in den Gemeinde- und Stadtvertretungen und den Kreistagen immer schwieriger und unattraktiver. Darum fordert die KPV, bei Kommunalwahlen zum Auszählverfahren nach d´Hondt zurückzukehren. Das neue Höchstzahlverfahren „Saint Laguë/Schepers“ benachteiligt größere Parteien und Wählergruppierungen und begünstigt ungerechte Wahlergebnisse wie in Boostedt.

Aus den Kommunalwahlen im Mai dieses Jahres muss nach Auffassung der KPV auch die Lehre gezogen werden, wieder eine Sperrklausel einzuführen. Diese könnte bei drei Prozent liegen. Dadurch werden eine Zersplitterung und der Einzug von rechts- und linksextremen Gruppierungen in die kommunalen Vertretungen erschwert. Die Beschlüsse wurden auch dem 67. Landesparteitag der CDU Schleswig-Holstein zur Beratung zugeleitet. Der Parteitag findet am kommenden Samstag, dem 23. November 2013, in Neumünster statt.

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