Götz: Interkommunale Zusammenarbeit gestärkt
Der Europäische Gerichtshof hat für die Kommunen ein sehr wichtiges und richtungsweisendes Urteil gefällt: Mit Ablehnung der Ausschreibungspflicht stärke es die interkommunale Zusammenarbeit, freut sich Peter Götz MdB, kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzender der KPV.
Zum Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur kommunalen Zusammenarbeit im Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland im Fall der Stadtreinigung Hamburg (Rs. C-480/06 ) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzende der KPV, Peter Götz MdB:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum EU-Vergaberecht ist gut für interkommunale Kooperationen. Mit der Ablehnung einer Ausschreibungspflicht stärkt es die kommunale Selbstverwaltung in Europa.
Das Grundsatzurteil eröffnet den Kommunen erhebliche Gestaltungsspielräume für eine gemeinsame und effektive Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben. Interkommunale Aufgaben- und Zuständigkeitsverlagerungen stellen keine Beschaffungsvorgänge auf dem Markt dar.
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