Jetzt sind die Bundesländer in der Pflicht – Asylrecht stärken
Die KPV gegrüßt die finanzielle Unterstützung des Bundes bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen. Jetzt sind die Länder in der Pflicht!
Der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion Ingbert Liebing MdB machte dies deutlich: „Wir begrüßen, dass sich der Bund in den nächsten zwei Jahren mit jeweils 500 Millionen Euro an den Leistungen der Städte, Landkreise und Gemeinden für die steigende Zahl der Flüchtlinge beteiligen wird. Die Milliardenhilfe des Bundes muss von den Ländern vollständig an die Kommunen weitergeleitet werden. Die Länder sind in der Pflicht und jetzt auch in der Lage die kommunalen Leistungen zur Aufnahme und Unterbringung für die Menschen, die bei uns Asyl genießen, zu finanzieren.
Bei rechtskräftigen Ablehnungen von Asylanträgen müssen die Entscheidungen konsequent umgesetzt werden. Wir fordern die Bundesländer auf, alle möglichen Rückführungen durchzuführen und eine konsequente Aufenthaltsbeendigung in ganz Deutschland, wenn kein Bleiberecht vorliegt. Deshalb sind Entscheidungen wie der gestrige Wintererlass der Schleswig-holsteinischen Landesregierung, nach dem bis Ende März niemand trotz abgelehntem Asylantrag abgeschoben werden soll, nicht akzeptabel. Dies erschwert die Lage für die Kommunen zusätzlich.
Aber die Menschen, die bei uns Schutz finden, werden eine längere Zeit – unter Umständen für immer – bei uns bleiben. Wir wollen die Menschen in die Gesellschaft und die Arbeitswelt integrieren. Die KPV bringt deshalb den Antrag „Asylrecht stärken“ auf dem kommenden Bundesparteitag in Köln ein.“
Hintergrund:
Viele Kommunen meldeten in den letzten Monaten „Land unter“, weil sie dem stetig anwachsenden Flüchtlingsstrom kaum noch gewachsen sind. Seit 2009 hat sich die die Zahl versechsfacht. In diesem Jahr werden bis zu 200.000 Menschen Anträge auf Asyl stellen. Die Anerkennungsquoten steigen, viele Menschen werden dauerhaft bleiben. Gemeinde, Städte und Kreise kommen an ihre Belastungsgrenzen.
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