Soziales

Jugendverbände – Motor in den Kommunen

Die KPV steht für eine moderne, an den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen orientierten Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit. Aus diesem Grund hat der KPV-Hauptausschuss 2003 beschlossen, sich vor allem dafür einzusetzen, dass auch in Zukunft ein plurales Angebot an kontinuierlicher Jugendarbeit und institutioneller Jugendverbandsarbeit besteht.

Traditionelle Milieus lösen sich auf. Der gesellschaftliche Wandel bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Jugendarbeit. Jugendverbände konkurrieren längst mit kommerziellen Angeboten für Kinder und Jugendliche. Gleichzeitig leben rund eine Million Kinder und Jugendliche von der Sozialhilfe und können sich kommerzielle Angebote nicht leisten.

Angesichts leerer kommunaler Kassen und steigender Ausgaben bei den Jugendhilfeleistungen, für die ein individueller Rechtsanspruch gesetzlich verankert ist, besteht die Gefahr, Jugendarbeit als weitestgehend verzichtbar anzusehen.

Wir, die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker der Union, stehen für eine moderne, an den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen orientierten Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit.

Warum brauchen wir Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit?

  • Jugendarbeit eröffnet Kindern und Jugendlichen sinnvolle und kostengünstige Möglichkeiten der Freizeitgestaltung.
  • Damit wird nicht zuletzt ein Stück materieller Chancengleichheit für die jungen Menschen hergestellt, deren finanzielle Möglichkeiten es nicht zulassen auf dem kommerziellen Freizeitmarkt mitzuhalten.
  • Jugendarbeit dient der Prävention. Sie trägt dazu bei, junge Menschen vor Drogenmissbrauch und Kriminalität zu schützen, sie beim Gebrauch von Medien pädagogisch zu unterstützen und ihnen zu einem geglückten Start in das Berufsleben zu verhelfen.
  • Jugendarbeit ist häufig wertvolle Familienunterstützung.
  • Investitionen in die präventive Jugendarbeit helfen den Kindern und Jugendlichen und sparen Folgekosten in der Jugendhilfe, Erziehungshilfe, Jugendsozialarbeit, der Sozialhilfe, im Strafvollzug und bei anderen öffentlichen Aufgaben.
  • Jugendverbände sind als anerkannte freie Träger der Jugendhilfe Anbieter von Jugendarbeit. Darüber hinaus haben sie als Sozialisations- und Bildungsinstanzen neben Elternhaus und Schule den Anspruch, Werte zu vermitteln sowie soziale Kompetenzen, Verantwortung und Demokratie einzuüben. Diese Bildung im ganzheitlichen Sinne ist für die Zukunftsfähigkeit der Demokratie unerlässlich.
  • Von daher wenden sich Jugendverbände nicht nur an benachteiligte und gefährdete Kinder und Jugendliche, sondern an alle jungen Menschen, auch an die, die später einmal Verantwortung in Staat, Gesellschaft, Wirtschaft und Kirchen übernehmen werden.
  • Die Förderung von Jugendverbandsarbeit ist deshalb eine Investition in das zukünftige Wertegefüge unserer Gesellschaft und damit in die Zukunft unserer Demokratie. Schließlich gehört zu den Werten, die Jugendverbände vermitteln, auch die Verantwortung für den Mitmenschen und die Gemeinschaft und damit letztlich auch die politische Verantwortung.
  • Durch das ehrenamtliche und finanzielle Engagement von Mitgliedern und Freunden sind Jugendverbände in der Lage, vergleichbare Leistungen in der Regel kostengünstiger zu erbringen als öffentliche Träger der Jugendhilfe. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der aktiven Bürgergesellschaft.

Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass

  1. auch in Zukunft ein plurales Angebot an kontinuierlicher Jugendarbeit und institutioneller Jugendverbandsarbeit besteht. Einseitige Bevorzugung von Projektarbeit lehnen wir ab. Wir betrachten unterschiedlichen Wertorientierungen und Arbeitsformen als Reichtum.
  2. selbst organisierte Jugendarbeit in den Jugendverbänden einen besonderen Stellenwert erhält, da sie für die Entwicklung von jungen Menschen von großer Bedeutung ist. Eine bevorzugte oder gar ausschließliche Förderung von Jugendarbeitsformen mit überwiegend konsumorientiertem Charakter findet nicht unsere Unterstützung.
  3. in Kommunen, in denen bisher noch keine oder kaum Jugendverbände tätig sind, deren Gründung vorangetrieben wird.
  4. die Verantwortung für die Förderung der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit bei den Kommunen bleibt. Bund und Länder sind aufgefordert die finanziellen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Kommunen in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen. Das trifft auch auf deren Verpflichtung zu, einen angemessenen Teil der Gesamtausgaben, der für die Jugendhilfe aufgewendet wird, für die Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Die Jugendarbeit darf nicht zur Verfügungsmasse innerhalb des Jugendhilfeetats werden. Modellprogramme des Bundes, die an den bestehenden Strukturen vorbei umgesetzt werden und lediglich punktuell und kurzfristig wirken, lehnen wir ab.
  5. Förderrichtlinien transparent verfasst sind und von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einem vertretbaren Aufwand bewältigt werden können.
  6. das ehrenamtliche Engagement junger Menschen in verbesserter Form und die Ausbildung von Ehrenamtlichen in den Jugendverbänden gefördert wird. Wirksame Instrumente zur Anerkennung ehrenamtlichen Engagements von jungen Menschen (z.B. „JugendleiterInnenCard“) müssen ausgebaut und weiterentwickelt werden.
  7. öffentliche Träger der Jugendhilfe auf eigene Angebote verzichten, soweit Jugendverbände in der Lage sind, Leistungen der Jugendarbeitzu erbringen. Das schließt auch die regelmäßige Überprüfung von Leistungen der Jugendarbeit ein, die bereits von öffentlichen Trägern erbracht werden. Freien Trägern ist die Übernahme von Einrichtungen des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe zu fairen Bedingungen anzubieten. Wo dies die Leistungsfähigkeit von freien Trägern übersteigt, sind diesen sinnvolle Möglichkeiten der Kooperation anzubieten. Das kann dadurch geschehen, dass
  8. Kommunalverwaltungen, insbesondere die Verwaltungen der Jugendämter, sich bezüglich ihres Beratungsangebotes und ihrer Öffnungszeiten auf (berufstätige) ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen. Bei Neueinstellungen soll neben der fachlichen Qualifikation auch darauf geachtet werden, dass die betreffende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über eigene Erfahrungen als Ehrenamtliche verfügen.
  9. die Fraktionen in den Kreisen, Städten und Gemeinden auf eine fachlich kompetente Besetzung ihrer Sitze in den Jugendhilfeausschüssen und auf die kontinuierliche Fortbildung ihrer Vertreterinnen und Vertreter in den Jugendhilfeausschüssen achten. Dies ist von den Verwaltungen zu unterstützen.
  10. die Kommunen die Jugendverbände in die Jugendhilfeplanung von Anfang an einbeziehen. Die Rahmenbedingungen müssen so gestaltet sein, dass auch die Beteiligung von Ehrenamtlichen möglich wird.
  11. 11. die Schulen sich für Jugendverbände öffnen, um zu einer verbesserten Zusammenarbeit von Schulen und Jugendverbänden beizutragen.
     
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