Götz: Klimagerechte Stadtentwicklung im Baugesetzbuch verankert
Im Zuge der Energiewende wird es Anpassungen im Baugesetzbuch geben. Für den kommunalpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Vorsitzenden der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV), Peter Götz MdB, liegen die Vorteile für die Kommunen auf der Hand: So werde die klimagerechte Entwicklung der Städte und Gemeinden gefördert und den Gemeinden im Bau- und Planungsrecht mehr Rechtssicherheit eingeräumt.
"Wir setzen stärker auf das neue Förderprogramm 'energetische Stadtsanierung' und wollen damit die Städte und Gemeinden unterstützen, einem klimagerechten Stadtumbau besser Rechnung zu tragen. Dabei geht es uns vor allem um eine gebäudeübergreifende, stadtquartiersbezogene Betrachtung. Die KfW startet das neue Programm noch in diesem Jahr," so Götz.
Dreh- und Angelpunkt für Energiesparen und das Erreichen der Klimaschutzziele sei der Gebäudebereich. Die Union setzte dabei nicht wie die Grünen auf Zwang und Nötigung, sondern auf Anreize und Verbraucherinformationen.
Ab dem kommenden Jahr würden die Mittel im CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf jährlich 1,5 Milliarden Euro erhöht. Darin enthalten seien 150 Millionen Euro für direkte Zuschüsse. Um möglichst alle Eigentümergruppen zu gewinnen, gebe es auch auch steuerliche Anreize für die energetische Sanierung von Gebäuden. Es dürften dabei weder die Hauseigentümer noch die Mieter überfordert oder überfördert werden.
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