Soziales

Kommunale Beschäftigungspolitik: Ältere Arbeitnehmer besser fördern und fordern

Der demographische Wandel macht auch vor der Arbeitswelt nicht halt. Es müssen unbedingt Strategien zur Förderung und Erhaltung der Leistungsfähigkeit bzw. Arbeitsproduktivität der älteren Arbeitskräfte entwickelt werden – so die KPV in einem Beschluss auf ihrer Bundesvertreterversammlung 2003.

Antragsteller: KPV-Bundesfachausschuss „Jugend, Familie und Soziales“

Die Bundesvertreterversammlung 2003 hat folgenden Beschluss gefasst:

Kommunale Beschäftigungspolitik –
Handlungsbedarf angesichts des Demographischen Wandels

In der Arbeitswelt zeichnet sich eine scheinbar paradoxe Entwicklung ab: Während die Bevölkerung insgesamt altert, werden die Belegschaften immer jünger. So hat sich etwa in der Industrie gerade in den letzten Jahren der Anteil der Älteren an den Beschäftigten erheblich vermindert. Auf Grund des demographischen Wandels werden die Betriebe überprüfen, ob das in den älteren Arbeitskräften schlummernde Potential verstärkt genutzt werden kann. In dem Maße, wie sich die Erwerbsbiographien nach hinten verlängern, ist es unausweichlich, Strategien zur Förderung und Erhaltung der Leistungsfähigkeit bzw. Arbeitsproduktivität der älteren Arbeitskräfte zu entwickeln.Dabei können kommunale Verwaltungen und Unternehmen eine Pilot- und Vorbildfunktion übernehmen: Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen in die Lage versetzt werden, neue technische und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Innovationsfähigkeit der Betriebe einsetzen zu können.

Auch im öffentlichen Dienst werden zukünftige Belegschaften im Durchschnitt älter sein. Um mögliche Auswirkungen auf die Innovationskraft der Belegschaften zu verhindern, muss vermehrt und langfristig in ihre Beschäftigungsfähigkeit investiert werden. Von daher sind verstärkte allgemeine und berufsspezifische Bildungsinvestitionen während des gesamten Erwerbslebens bis in das fortgeschrittene Alter erforderlich. Darüber hinaus gewinnen Investitionen in den Gesundheitszustand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch entsprechende Vorsorgemaßnahmen zunehmend an Bedeutung. Dies gilt im Grundsatz für alle Altersgruppen gleichermaßen. Zur rechtzeitigen Vermeidung von altersspezifischen Gesundheitsrisiken sind betriebliche Früherkennungssysteme (z.B. Gesundheits- und Qualifikationszirkel) erforderlich. Dabei sollten präventive Gesundheits- und Qualifizierungskonzepte idealerweise in Maßnahmen der Arbeitszeitpolitik eingebunden sein.
 

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