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Kommunale Entlastung wird von der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen abgekoppelt

Mit ihrem Initiativantrag: „Kommunale Entlastung von der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen abkoppeln“ konnte sich die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) auf dem 27. Bundesparteitag der CDU in Köln durchsetzen. „Die CDU Deutschlands bekennt sich zum Koalitionsvertrag und zur Zielsetzung, die Kommunen finanziell zu entlasten und zu stärken“, freute sich der Bundesvorsitzende der KPV und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing MdB.

„Die Entlastung der Kommunen um jährlich 5 Mrd. Euro ab 2018 soll erreicht werden, sobald das im Koalitionsvertrag vorgesehene Teilhabegesetz beschlossen ist. Das ist das richtige Signal zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und schafft Spielraum für kommunale Investitionen. Wir wollen die Kommunalentlastung damit inhaltlich von der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung abkoppeln und sicherstellen, dass das Geld auch uneingeschränkt und zusätzlich bei den Kommunen ankommt,“ betonte Liebing.

 

Beschluss des 27. Bundesparteitages der CDU in Köln

Kommunale Entlastung von der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen abkoppeln

Die CDU Deutschlands begrüßt den klaren Willen der Koalition, in dieser Legislaturperiode die Kommunen weiter finanziell zu entlasten, um vor Ort mehr zu investieren und die kommunale Selbstverwaltung zu stärken: „Die Gemeinden, Städte und Landkreise in Deutschland sollen weiter finanziell entlastet werden. (…)Darüber hinaus sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden. Bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes beginnen wir mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr.“(Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD)

Für die Jahre 2015, 2016 und 2017 werden die Kommunen vorab mit insgesamt drei Milliarden Euro entlastet und zwar über eine höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU) und einen höheren Anteil der Kommunen am Aufkommen der Umsatzsteuer. Dieser Weg sichert gerade strukturschwachen Kommunen eine Verbesserung ihrer Finanzlage. Die CDU begrüßt diesen gewählten Weg, weil er einerseits die Finanzlage gerade der strukturschwachen Kommunen verbessert, andererseits aber auch sicherstellt, dass diese Milliarden bundesweit bei allen Kommunen ankommen.

Die CDU Deutschlands bekräftigt den Willen, ab 2018 die Kommunen um fünf Milliarden Euro jährlich zu entlasten. Diese Entlastung der Kommunen soll erreicht werden, sobald das im Koalitionsvertrag vorgesehene Teilhabegesetz beschlossen ist. Dabei ist sicherzustellen, dass die Entlastung auch uneingeschränkt und zusätzlich bei den Kommunen ankommt.

 

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