Finanzen

Kommunale Sparkassen erhalten

Die KPV fordert die Bundesregierung in einem Beschluss des Bundesvorstandes und Hauptausschusses Ende 2006 auf, sich gegenüber der EU-Kommission mit Nachdruck für den Erhalt des kommunalen Sparkassenwesens und seiner Strukturmerkmale einzusetzen und strukturpolitisch motivierten Vorstellungen zur Neuordnung des deutschen Kreditsektors entschieden entgegenzutreten.
 

Beschluss des Bundesvorstandes und Hauptausschusses am 22. September 2006 in Berlin:


Der deutsche Bankenmarkt ist gekennzeichnet von großer Leistungsfähigkeit, intensivem Wettbewerb und hoher Krisenfestigkeit. Davon profitieren Bürger, kleine und mittlere Unternehmen und Kommunen. Die ausgeprägte Wettbewerbsintensität stellt sicher, dass in Deutschland flächendeckend für alle Kreise der Bevölkerung hochwertige Finanzdienstleistungen zu günstigen Preisen angeboten werden und die Finanzierung mittelständischer Unternehmen gewährleistet bleibt. Sparkassen und der Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe tragen als größte kreditwirtschaftliche Gruppe wesentlich zu diesen Stärken des Finanzplatzes und damit des Wirtschaftsstandortes Deutschland insgesamt bei.

Mit dem Vertragsverletzungsverfahren gegen § 40 Kreditwesengesetz (KWG) versucht die Europäische Kommission nun jedoch, massiv in die erfolgreichen Strukturen des deutschen Bankenmarktes einzugreifen.

Kommunale Sparkassen erhalten, Drei-Säulen-Kreditwirtschaft sichern und stärken

Vor diesem Hintergrund fordert die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) Bund und Länder auf, mit ihrer Politik weiterhin der großen volkswirtschaftlichen Bedeutung der Finanzdienstleistungswirtschaft gerecht zu werden und insbesondere das erfolgreiche Drei-Säulen-Modell in der deutschen Kreditwirtschaft zu sichern und zu stärken. Die KPV begrüßt alle Maßnahmen der Bundesregierung, die geeignet sind, diese Position auch gegenüber der Europäischen Kommission nachhaltig zu vertreten.

  1. Der Finanzstandort Deutschland muss auch künftig stabil, konkurrenzfähig und effizient ausgestaltet sein. Dazu müssen die Vorteile der bestehenden Drei-Säulen-Kreditwirtschaft erhalten und gestärkt werden. Die Vielfalt der Kreditinstitute und ihre unterschiedliche geschäftspolitische Ausrichtung sorgen für intensiven Wettbewerb, für angemessene Preise, für qualitativ hochwertige und innovative Finanzdienstleistungen, für die flächendeckende Versorgung und dies für alle Bevölkerungskreise und alle Unternehmen.
  2. Öffentlich-rechtliche Sparkassen sind unverzichtbarer Bestandteil dieser Drei-Säulen-Kreditwirtschaft. Sie betreiben eine gemeinwohlorientierte Geschäftspolitik, die allen Bürgerinnen und Bürgern sowie mittelständischen Unternehmen den Zugang zu Finanzdienstleistungen zu angemessenen Preisen ermöglicht und niemanden nach Kriterien wie Höhe des Einkommens oder Vermögens ausgrenzt. Die öffentliche Rechtsform der Sparkassen ist der am besten geeignete Rahmen, um diese Geschäftspolitik umzusetzen.
  3. Sparkassen in kommunaler Trägerschaft sind wichtige Impulsgeber für die wirtschaftliche Entwicklung ihres jeweiligen Geschäftsgebiets. Sie stellen die Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen sicher. Gerade in ländlichen und strukturschwachen Regionen sind sie vielfach die größten Arbeitgeber und bedeutende Auftraggeber für die lokalen Betriebe.
  4. Sparkassen und Landesbanken sind mit einem Marktanteil von rd. 55 Prozent die wichtigsten Kreditgeber der Städte, Gemeinden und Landkreise. Als Hausbanken der Kommunen tragen Sparkassen dazu bei, den notwendigen Strukturwandel in den Kommunen zu fördern. Sparkassen begleiten die Kommunen mit umfassenden Beratungsleistungen auf dem Weg der Verwaltungsmodernisierung.
  5. Die KPV fordert die Bundesregierung auf, sich gegenüber der EU-Kommission mit Nachdruck für den Erhalt des kommunalen Sparkassenwesens und seiner Strukturmerkmale einzusetzen und strukturpolitisch motivierten Vorstellungen zur Neuordnung des deutschen Kreditsektors entschieden entgegenzutreten.
  6. Die KPV weist nachdrücklich darauf hin, dass der Bezeichnungsschutz der §§ 39 bis 42 KWG der Abgrenzung unterschiedlicher Arten von Kreditinstituten im Wettbewerb und damit insbesondere dem Schutz der Verbraucher vor Irreführung dient.
  7. Deutschland darf keinen politischen Kompromiss mit der EU-Kommission zu Lasten der Verbraucher und der Sparkassen eingehen. Die Bundesregierung hat sich schon sehr weit bewegt, während die EU-Kommission immer neue Maximalforderungen aufstellt. Die KPV ruft die Bundesregierung daher dazu auf, gegenüber der EU-Kommission in der Sache keine weiteren Zugeständnisse zu machen.
  8. Die KPV fordert die Bundesregierung auf, keiner Lösung zuzustimmen, nach der die Bezeichnung „Sparkasse“ von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich definiert werden kann. Die Bezeichnung „Sparkasse“ wirkt bundesweit und kann nicht von Bundesland zu Bundesland mit unterschiedlichem Inhalt gefüllt werden, ohne beschädigt zu werden.
  9. Die KPV warnt vor britischen oder italienischen Verhältnissen im deutschen Bankenmarkt. Die Beispiele Großbritannien und Italien sind Beleg dafür, dass die Privatisierung von Sparkassen das kreditwirtschaftliche Angebot für Bevölkerung und Unternehmen deutlich verschlechtert. In Großbritannien, wo es heute keine Sparkassen mehr gibt, haben zwei Millionen Familien keine Bankverbindung. In Italien verfügen 20 Prozent der Menschen über kein eigenes Girokonto und die Preise für Bankdienstleistungen liegen teilweise ein Vielfaches über jenen, die Kunden in Deutschland bezahlen. Dieser Weg darf für Deutschland und seinen leistungsfähigen Bankenmarkt mit dem
     
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