KPV-Antrag zur Einführung eines Bundesleistungsgesetzes verabschiedet
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wird die Forderung der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) berücksichtigt, nach der Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen einzuführen. Nun hat die KPV auf ihrer Bundesvertreterversammlung am 22.11.2014 in Chemnitz ihre Forderungen konkretisiert und „Kommunalpolitische Eckpunkte zur Einführung eines Bundesleistungsgesetzes für Menschen mit Behinderungen verabschiedet.
Kommunalpolitische Eckpunkte zur Einführung eines Bundesleistungsgesetzes
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wird die Forderung der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) berücksichtigt, nach der Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen einzuführen. Dazu heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir werden ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz) erarbeiten. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird der Bund zu einer Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe beitragen. Dabei werden wir die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen mit Behinderung so regeln, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht.“
Wir begrüßen die Festlegung und das Versprechen, keine neue Ausgabendynamik entstehen zu lassen. Bereits heute steigen die Kosten für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (EGH) um rund eine Milliarde Euro jährlich; damit sind die Kommunen und insbesondere die strukturschwachen Städte, Gemeinden und Kreise, heute schon deutlich überfordert. Demographisch bedingt steigende Fallzahlen werden dies weiter verschärfen.
Mit einem Nationalen Aktionsplan aus dem Jahre 2011 will die Bundesregierung in den nächsten Jahren die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention systematisch vorantreiben. Die Bestandsaufnahme im Aktionsplan dokumentiert, dass der Prozess längst erfolgreich im Gange ist. Bereits heute nehmen in Deutschland Menschen mit Behinderungen erfolgreich am gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Leben teil. Die Kommunen bekennen sich weiterhin zur Notwendigkeit, in Barrierefreiheit zu investieren, um Teilhabe und Inklusion zu ermöglichen; hierzu brauchen wir partnerschaftliche Unterstützung von Bund und Ländern.
Eigenständiges neues Bundesleistungsgesetz
Die KPV fordert ein eigenständiges neues Bundesleistungsgesetz, das die Bundesländer einheitlich zu den Trägern der Aufgabe bestimmt. Orientierungsrahmen undÖffnungsklauseln müssen den Ländern ermöglichen, einen erweiterten Handlungsspielraum zu nutzen, um die bereits heute bestehenden Unterschiede in der Anzahl der Fälle und der Ausgestaltung der Leistung zu nutzen, um kostendämpfende Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu müssen die Schnittstellen zur Kinder- und Jugendhilfe und zur Pflegeversicherung klarer definiert und nachvollziehbar abgegrenzt werden. Durch die eindeutige Zuordnung der Aufgabe an die Länder muss gegenüber den Kommunen die Konnexität greifen.
Im Unterschied zur Grundsicherung im Alter handelt es sich bei der EGH um ein auf individuelle Bedürfnisse und der individuellen Lebenslage zugeschnittenes Leistungsangebot. Deshalb sind die Kommunen die geeignete Ebene zur Erfüllung dieser Aufgabe.
Teilhabe stärken
Die Voraussetzungen für Teilhabe sind die persönliche Disposition, die Möglichkeiten der Unterstützung, die gezielte Förderung und die Öffnung aller Bereiche der Gesellschaft und der Arbeitswelt. Das Leitbild der UN-Behindertenrechtskonvention ist im Interesse und zum Wohle der Menschen mit Behinderungen umzusetzen und an dem individuellen Bedarf zu orientieren.
Für viele Menschen sind Werkstätten wichtig, weil sie dort Teilhabe am Arbeitsleben erfahren. Werkstätten haben den Auftrag, zu bilden und zu fördern. Darüber hinaus sollen sie soziale und kulturelle Teilhabe ermöglichen. Die Anerkennung der Arbeitsleistung, ideell und materiell, ist dabei von großer Bedeutung. Wir wollen die Werkstätten weiterentwickeln, die Steuerung verbessern und in Kooperationen mit der Wirtschaft Anreize schaffen, damit mehr Menschen mit Behinderungen eine ihren Qualifikationen angemessene berufliche Tätigkeit ausüben und eigenes Einkommen erzielen können. Auch bei der Teilhabe am Arbeitsleben sind Inklusionsangebote, z.B. als Modellprojekte, anzustreben.
Persönliche Entfaltung und Wahlrecht stärken
Grundsätzlich stärkt die Gewährung eines sogenannten Persönlichen Budgets die Wahlfreiheit. Bisherige Ansätze und Hemmnisse werden zurzeit evaluiert. Wir wollen das Instrument der Persönlichen Budgets so weiterentwickeln, dass der Leistungsempfänger eine bessere Auswahl von Leistungsvarianten und damit echte Wahlmöglichkeiten erhält. Bereits heute gibt es eine Fülle von Beratungsangeboten unterschiedlicher Träger. Statt des Aufbaus „unabhängiger“ – womöglich kommerzieller Beratungen – sind Systeme zu entwickeln, die Transparenz und eine bessere Steuerung der Angebote erlauben. Im Zuge von optimierten kommunalen Hilfeplanverfahren können Bedarfe und Leistungsanbieter besser koordiniert und die Persönlichen Budgets zielgerichtet eingesetzt werden.
Einkommen und Vermögen anrechnen
Die staatliche Unterstützung muss greifen, wenn der Einzelne oder die Familie überfordert sind. Der Anspruch, dass die Gemeinschaft dem Einzelnen hilft, muss nachrangig bleiben.
3_Kommunalpolitische Eckpunkte zur Einführung
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