Finanzen

Kommunen erhalten beim Investitionsprogramm größeren Gestaltungsrahmen

Der Deutsche Bundestag hat heute den Nachtragshaushalt 2015 und das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen beschlossen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzende der KPV, Ingbert Liebing MdB: „Mit Verabschiedung des Nachtragshaushaltes 2015 und des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen hat der Bundestag einen weiteren Schritt zur Stärkung der Kommunen in Deutschland vollzogen.

Besonders erfreulich ist, dass die Aufstellung der förderfähigen Investitionsprojekte – im Rahmen des verfassungsmäßig Zulässigen – ergänzt werden konnte. Dabei ist insbesondere die Aufnahme der Brachflächenrevitalisierung in den Katalog der förderfähigen Maßnahmen für strukturschwache Kommunen eine große Hilfe. Zudem ist es gelungen, den Barriereabbau im Öffentlichen Personennahverkehr, der im ersten Gesetzentwurf noch ausdrücklich ausgeschlossen war, ebenfalls in den Katalog der förderfähigen Maßnahmen zu integrieren.
Den Kommunen wurde so ein größerer Gestaltungsrahmen eröffnet, um bei der Umsetzung der Investitionsförderung besser auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen zu können. Wichtig ist, dass die Länder bei der Umsetzung des Investitionsprogramms den Reigen der förderfähigen Maßnahmen nicht durch spezielle Landesvorgaben einengen und die Bemühungen des Bundes um mehr Flexibilität damit konterkarieren.“

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