FinanzenInnen

Kommunen erhalten Rechtssicherheit bei der Umsatzbesteuerung

Der Deutsche Bundestag schließt heute die Ausschussberatungen zur Reform der Umsatzbesteuerung interkommunaler Zusammenarbeit ab.

Dazu erklärt der KPV-Bundesvorsitzende und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing MdB: „Wir freuen uns, dass es nach intensiven Gesprächen gelungen ist, eine Lösung bei der Umsatzbesteuerung interkommunaler Zusammenarbeit umzusetzen. Nach den Urteilen des Bundesfinanzhofes bestand jahrelang für alle Beteiligten Rechtsunsicherheit. Dies war vor allem für die Kommunen ein belastender Zustand. Mit der Reform und Ergänzung des Umsatzsteuergesetzes um den neuen Paragraph 2b erhalten alle Beteiligten Rechtssicherheit.

Mit Paragraph 2b Umsatzsteuergesetz wird definiert, unter welchen Bedingungen interkommunale Kooperationen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen und somit nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Dabei ist klar: Wenn eine Kommune oder ein kommunaler Zweckverband in den Wettbewerb um privatwirtschaftliche Aufträge einsteigt, ist dies künftig nicht mehr umsatzsteuerrechtlich privilegiert. Damit sind auch Bedenken der Privatwirtschaft in der Neuregelung berücksichtigt worden.

Die vereinbarte fünfjährige Übergangszeit ermöglicht es den Kommunen, ihren jeweiligen Status quo umfassend zu überprüfen sowie Kooperationen und Vereinbarungen rechtzeitig auf die neuen Anforderungen des Umsatzsteuerrechts umzustellen.“

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