KPV: Jetzt sind die Länder in der Pflicht – Integrationskosten fallen in den Kommunen an

Zum gestrigen Kompromiss von Bund und Ländern bei den Integrationskosten erklärt der Bundesvorsitzende der KPV und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingbert Liebing MdB:

„Der Bund hilft mit gewaltigen Mitteln. Mit 7 Mrd. Euro zusätzlich bis 2018 verfügen die Länder über das notwendige Geld, um den Kommunen im Sinne der Konnexität die Kosten der Integration zu erstatten. Die Kommunen müssen von den Ländern nun so finanziell ausgestattet werden, dass sie die Integrationskosten tragen können. Die Kosten für Kinder- und Jugendhilfe auch für unbegleitet minderjährige Flüchtlinge, den Kitaausbau und die Sprachförderung, die Bereitstellung von Schulräumen für Integrationsklassen, die individuelle Betreuung und Beratung durch Integrationslotsen sowie die Sanktionsdurchsetzung in Ausländerämtern fallen in den Kommunen an. Pauschal gewährte Mittel des Bundes zur Integration dürfen nicht in den Landeshaushalten versickern.“

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